bin für jede hilfe dankbar
kai1
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05.11.2009 11:20:50
hallo der Sohn des Chefs(15 Jahre alt) hat seinen Vater ein wenig geholfen bei der Arbeit, nun möchte der Chef (Vater) im ein wenig Geld geben, sagen wir mal 200 Euro. Das ist einmalig, der chef möchte dass ich das verbuche... habe keine Ahnung wie ich das buchen sollte. Es gibt dafür auch keinen Beleg dafür
bin für jede hilfe dankbar kai1 |
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05.11.2009 11:24:41
Hi,
wenn die 200,- € im Rahmen eines "Arbeitsverhältnisses" gezahlt wurden, dann muss darüber auch eine Abrechnung erstellt werden (kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis ist grundsätzlich lst- und svfrei) und entsprechend gebucht werden. Hmmm...und ohne Beleg keine Buchung (notfalls Eingenbeleg). Wenn es eher im Rahmen eines "Taschengelds" gezahlt wurde, dann ist es das die Privatsache deines Chefs und entsprechend als Privatentnahme zu buchen (sofern es sich bei euch um eine Personengesellschaft handelt) LG Ponschie |
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05.11.2009 12:47:55
mit kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis meinst du die 400.- Regelung oder?
Wenn so wäre dann muss das auch gemeldet werden, wenn ich es abrechne, habe ich recht? dann ist es wahrscheinlich besser als Privatentnahme zu buchen. sonst ist der Aufwand zu hoch grüße kai1 |
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05.11.2009 14:09:33
Also wenn es keine Kapitalgesellschaft ist, würde ich es Definitiv als Privatnentnahme buchen, wie Ponschie bereits sagte.
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05.11.2009 15:41:55
Wenn man es bei der Knappschaft anmeldet fallen 30% pauschale Abgaben an. Der Gewinn würde sich also insgesamt um 260 Euro verringern, dadurch spart der Chef natürlich eventuell Einkommen- und Gewerbesteuer, je nach Gewinn und anderen Einkünften. Kann man also so pauschal nicht sagen, dass die private Zahlung günstiger wäre.
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05.11.2009 16:13:34
Nein, aber die Privatentnahme ist mit weniger Buchungs- und Bürokratieaufwand verbunden.
Frage ist natürlich, will der Chef nur sauber den genannten Betrag entnehmen oder will er noch mehr Aufwand etc. |
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06.11.2009 08:11:33
hallo zusammen,
den Betrag hat er mit seinem Privatgeld vorfinanziert und das wollte er halt als Aufwand um seine Einkommenssteuer zu drücken verwenden. Das war nur eine einmalige Geschichte, also der Sohn arbeitet nicht öfter hier. grüße Kai1 |
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