Debitorenrechnungen mit welchem Datum buchen?

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Debitorenrechnungen mit welchem Datum buchen?
Hallo!

Ich bin ein völliger Quereinsteiger in Sachen Buchhaltung und bin gerade völlig irritiert.

Wir hatten bis vor kurzem ein völlig veraltetes Konzept in Sachen Buchhaltung und ich wurde lediglich für die Vorbuchhaltung eingestellt, denn wir haben ein externes Steuerberatungsbüro, dass die entgültige Finanzbuchhaltung für uns erledigt.

Nun haben wir eine abgespeckte Mandantenversion unseres Steuerberaters und hier soll ich jetzt die Buchungssätze der offenen Posten eintragen. Leider hat jeder eine unterschiedliche Meinung, welches jetzt das richtige Buchungsdatum ist. Ich habe mich natürlich endschieden, mich nach der Finanzbuchhalterin zu richten. Ich habe sie so verstanden, dass ich alle Buchungssätze nach dem Rechnungsdatum in die Monate einpflegen soll. Mein Chef aber sagt, dass ich die Buchungssätze nach dem Leistungsdatum eingeben soll. Leistungs- und Rechnungsdatum weichen in den Monaten aber oft von einander ab.

Mir geht es darum, es vor dem Gesetzgeber richtig zu machen. Es geht hier schließlich auch um meine Haftbarhaltung. Bei Kreditorenrechnungen ist ja das Rechnungdatum entscheidend und wenn es sich um eine Leistung aus dem Vorjahr handelt, kann die Finanzbuchhalterin eine Rückstellung veranlassen. Aber bei den Debitoren ist es so schwammig, wie mir die Recherche im Internet aufzeigt. Ich bin zunehmend verwirrt.

Bei Antworten bitte daran denken, dass ich ein Laie bin. Also bitte einfache Antworten smile:)

Vielen Dank schon mal.
Hallo Deva,

es kommt darauf an, ob Dein Arbeitgeber Soll- oder Istversteuerer ist, das kann Dir Dein Steuerberater oder Chef sagen.

Bei Sollversteuerung bucht man die Ausgangsrechnung nach Abschluss der Leistungserbringung ein.

Bei Istverteuerung aber zum Zeitpunkt des Zahlungseinganges.

Ich hoffe, das hat Dir geholfen.

LG
Lara
LG
Lara
Hallo,

grundsätzlich kann man das so machen wie Lara es beschrieben hat. Besser ist aber grundsätzlich das Leistungsdatum zu verwenden. Bei Ist-Versteuerung ist das auch nicht weiter ein Problem. Das kann fast jedes ordentlich Program selbst und bucht dann die USt beim Einbuchen der Rechnungen auf "USt nicht fällig".

Forderungen
an Erträge
an USt nicht fällig

Bei Bezahlung wird dann auch automatisch umgebucht
USt nicht fällig
an USt

In der Praxis ist es aber tatsächlich fast immer das Rechnungsdatum was verwendet wird. Das ist aber eigentlich nicht richtig. Dadurch verstößt man gegen § 13 UStG.
Hallo GWS,

bisher kenne ich mich nur mit Sollvesteuerung aus, mein Fehler.

Zum Verständnis: Ich habe das jetzt so verstanden, dass auch ein Istversteuerer seinen Ertrag zum Zeitpunkt der Leistung einbucht und NUR bei der Umsatzsteuerbuchung der Zeitpunkt des Zahlungsflusses maßgeblich ist.

LG
Lara
LG
Lara
Lieben Dank für die Hilfe
Hallo Lara,

ja das ist richtig.

Grüße
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