Entgeltfortzahlung

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[ geschlossen ] Entgeltfortzahlung
Hallo zusammen,

es geht um folgenden Sachverhalt:

Wird der Arbeitnehmer wegen derselben Krankheit mehrfach arbeitsunfähig geschrieben (Fortsetzungserkrankung), besteht ein Entgeltfortzahlungsanspruch grundsätzlich nur für insgesamt sechs Wochen.

Tritt dieselbe Krankheit nach einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten erneut auf, entsteht ein neuer Anspruch von sechs Wochen.


Das heisst also, wenn jemand eine Krankheit hat und 5 Wochen krank ist und durch dieselbe Krankheit in ca 4 Monaten nochmal 2 Wochen ausfällt, bekommt er nur die eine Woche von den 2 Wochen Entgeltfortzahlung oder?
Hallo Küstenjunge,

nein, das heißt es nicht. Wenn der AN länger als 6 Wochen ununterbrochen mit der selben Krankheit krank geschrieben ist, bekommt er 6 Wochen lang Entgeldfortzahlung. Ab dem 1ten Tag nach den 6 Wochen Krankengeld.

Ist diese Krankmeldung, wenn auch nur mit einem einzigen Tag unterbrochen, an dem er nicht krankgeschrieben ist, beginnt der Anspruch von vorne.


LG
Momo
Hallo,

bist du dir sicher?

Weil auf Haufe.de steht es anders geschrieben. Selbst wenn er einen Tag wieder nicht mehr krankgeschrieben ist und er danach durch die gleiche Krankheit wieder ausfällt, beginnt laut Haufe.de der Anspruch nicht von vorne.
:wink1: Hi

hm :denk:

Ja eigentlich schon, zumindest war dies immer so im Berufsleben. Da habe ich es nicht anders kennen gelernt. Ist natürlich die Frage ob sich ggf. gesetzlich durch die KK dahingehend was geändert hat. Meines Wissens nach aber nicht.

Vieleicht kann jemand anderer hier im Forum dies genauer klären?

LG
Momo
Hallo Zusammen,

nein 1 Tag Unterbrechung reicht nicht. Man kann innerhalb eines Zeitraumes auf ein und der selben Krankheit nur einmal Lohnfortzahlung bekommen.
Hierfür würd ich dann die KK einschalten, die den Sachverhalt prüft und sich die Unterlagen von den Ärzten anfordert (was eben ein AG nicht kann) und entscheidet dann ob es ein neuer Fall oder ein zusammenhängender Fall ist. darüber bekommt dann der AG bescheid und muss wieder Lohnfortzahlung leisten oder eben auch nicht.
Ohne eine Abstimmung mit der KK geht das allerdings nicht.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo zusammen,

ich habe gelesen der Zeitraum beträgt 6 Monate. Stimmt das?
Nicht nur die Sechs-Monats-Frist ist zu beachten sondern auch noch die Rahmenfrist von 12 Monaten.
Beste Grüße BiBu
Was ist denn mit der Rahmenfrist von 12 Monaten gemeint?
Arbeitnehmer, die mehrfach auf Grund derselben Krankheit arbeitsunfähig sind, haben auch
dann einen Entgeltfortzahlungsanspruch, wenn zwischen dem Ende der
vorhergehenden Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit nicht
mindestens ein Zeitraum von sechs Monaten liegt. Voraussetzung hierfür ist,
dass seit Beginn der letzten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit
mindestens zwölf Monate vergangen sind.
Beste Grüße BiBu
Kapier ich nicht :?:  :?:
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