ich bin neu und hätte eine grundlegende Frage.
Wie haben eine UG neu gegründet und in der Gründungsurkunde wurde von der Notarin vermerkt, dass die Gesellschaft nur max 300,-€ der Gründungskosten trägt und der übrige Anteil durch die Gesellschafter privat zu tragen wäre. Soweit sogut...zumal die allgemeinen Gründungskosten für eine UG mit geringen Einlagen die 300,-€ nicht überschreitet.
Nun bin ich aber etwas verwirrt, weil auch immer wieder die Kosten für eine Markenanmeldung, Rechtsanwaltskosten für die AGB und erste Werbekosten zu den Gründungskosten gezählt werden. An der Stelle hab ich nun die Problematik, dass wir die geplanten Kosten nun als Einlagen in der Gesellschaft haben und ich verunsichert bin, ob ich diese nun überhaupt davon begleichen darf? Wenn nicht, müssen die Rechnungen dann dennoch auf die Gesellschaft laufen? Wie können die Kosten dann abgesetzt werden?
Aus Zeitgründen werden wir nun tatsächlich mindestens eine Rechnung gesondert durch einen Gesellschafter tragen müssen, wo sich die Frage stellt, in welcher Form der dahinterliegende Wert (Softwarelizenz) nachträglich in die Gesellschaft eingebracht werden kann? Muss diese als Sacheinlage gebucht werden? Oder wäre hierfür eine erneute notarielle Beurkundung notwendig? Oder kann es auch später als Kauf der Gesellschaft vom Gesellschafter geregelt werden? (Zwei Gesellschafter haben bereits eine GbR gemeinsam.)
Danke im Voraus...
-die fragende-