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ich hätte mal eine Frage, und zwar wegen der geometrisch-degressiven Abschreibung im Handelsrecht. |
Gibts so nicht.
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Grundsätzlich bin ich ja im Handelsrecht frei bzgl meiner Abschreibungswahl. Ich kann also auch die degressive Abschreibung wählen wenn es diese im Steuerrecht nicht mehr gibt. |
Du konntest und kannst nach HGB immer frei wählen, hauptsache
"nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung abgeschrieben werden sollten."
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Jetzt meine Frage: Wie berechne ich die degressive Abschreibung im Handelsrecht zum Beispiel im Jahr 2010 bzw 2014 |
Nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, bzw. gar nicht!
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Ist das in beiden Fällen so, dass ich einfach bei einer Nutzungsdauer von 8 Jahren, 12,5% vom jeweiligen Restbuchwert |
War noch nie so.
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rechne oder nehme ich da auch das mit dem 2,5 fachen aus dem Steuerrecht? |
Du kannst nichts aus dem Steuerrecht nehmen, was es dort nicht gibt!
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Ich habe bisher nur einmal gelesen, dass im Handelsrecht auch die 2,5 hergenommen werden, und nur im Steuerrecht der Höchstsatz von 25 % in den Jahren 2009 / 2010 gelten... |
Da war mal was mit umgekehrter Maßgeblichkeit, ja.
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Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen... |
Wobei denn? Bereitest du gerade die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 vor?
Ist doch eh Schnee von vorgestern.
"Das BilMoG wurde am 28.05.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am Tag darauf, also am 29.05.2009 in Kraft ( Art.15 BilMoG ). Die für die Abschreibung geltenden Vorschriften des HGB , §§ 253 bis 255 Abs. 2a HGB sind erstmals anzuwenden auf Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse für das nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahr ( Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB ).
Nichts für ungut, wieso zerbrichst du dir darüber den Kopf?
Gruß
PS: Interessanten Nicknamen hast du dir ausgesucht!