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[ geschlossen ] KFZ Reparatur, KFZ Reparatur
Hallo ,
Mein Boss hat sein Firmenwagen zur Rep. gebracht und die Rechnung gleich mitgebracht.
Von der Rechnung sollen wir aber nur einen geringen Eigenanteil zahlen und den Rest zahlt die
Versicherung, Der Betrag von der Versicherung wird an den KFZ Betrieb gleich überwiesen.

z. B. die Rechnung hat eine Höhe von 1.000.-
davon zahlen wir 200.- plus die UST von den 1.000.- ist 190.- an den KFZ Betrieb
und die restlichen 800.- Euro bekommt der KFZ Betrieb von der Versicherung. " Mein Boss hat es so ausgemacht
mit dem KFZ betrieb.

Eigentlich ist alles klar. Ich buche:

KFZ Rep   S 1.000.-  UST 190.- an Verb. 1.190.-

Bei Bezahlung buche ich dann

Verb. 1.190 an Bk 200.- + 190.- UST und die 800.- Euro auf welches Konto kann ich das buchen?? Erstattung Vers. oder sowas ähnliches???

Kann mir einer sagen welches Konto SKR 03

bedanke mich in voraus

Kai1
Hallo Kai,

als erstes: im SKR03 ist das Konto für Versicherungsentschädigungen 2742

Da du aber die Zahlung (800) nicht erhälst, würde ich lediglich 200 als Aufwand / 190 als VST = 390 als VBk buchen.
Möglicherweise läßt dein Programm, wenn im Aufwandskonto ein Steuersatz hinterlegt ist, die Buchung so nicht zu. Dann würde ich dies durch eine Splittbuchung umgehen und die Vorsteuer direkt buchen.

Das Konto 2742 benutze ich nur, wenn die Rechnung erst komplett bezahlt und die Erstattung von der Versicherung eingeht.

Tina
Der Aufwand der aus der Beschädigung des KFZ für das Unternehmen entstanden ist, ist in VOLLER HÖHE als Aufwand zu erfassen.
Die 800,-GE die vom Versicherer direkt an die Werkstatt gezahlt werden sind jedoch als Ertrag aus z.B. Versicherungsentschädigung zu buchen, ansonsten würde man gegen das auch bei euch bestehende Verrechnungsverbot von Aufwendungen und Erträgen verstoßen.

Hinweis: Die von Versicherungen auf Grund von Versicherungsverträgen geleisteten Zahlungen (z.B. Kasko f. KFZ) sind nie Aufwandsminderungen sondern ausschließlich eine vertraglich durch den Versicherer zu leistende Zahlung von Geld um den Versicherten in den (monetären) Zustand vor Eintritt des Schadens zu versetzen.
MfG
danke für den Hinweis mit der Splittbuchung.
Ich denke da wäre ich drüber gestolpert.

vielen dank für deine Hilfe

kai1
@ togi

Warum sollte i. d. F. denn komplett gegen Aufwand gebucht werden? Die Sache ist durch Zahlung des Eigenanteils und der kompletten VST der Rechnung erledigt? Saldiert wird hier doch nichts.

Andernfall stimme ich dir zu, wenn die Rechnung komplett bezahlt  würde und die Erstattung der Versicherungsnehmer erhält. Dann kommen 1000 als Aufwand und 800 auf 2742 zum Zuge.

Tina
Hallo TinaK,

vom Grundsatz her hat togi recht, aufgrund des Saldierungsverbots sind beide beträge voll zu erfassen.

In der Praxis, wird allerdings oft eine Abkürzung genommen, indem man nur den Restaufwand erfasst und die komplette Vst. manuell verbucht.
Über den Sinn bzw. Unsinn dieser Vorgehensweise kann man natürlich steiten.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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