ich habe als "Freie Brüo-Kraft" ein Kleinunternehmer-Gewerbe mit Steuernummer (ohne USt.-Verauslagung).
Nun möchte mein Mann, dass ich ihm auf dieser Grundlage meine Arbeitszeit in Rechnung stelle.
Er selbst hat ein Einzelunternehmer-Gewerbe.
Meine Fragen dazu:
1. Diese mündliche Vereinbarung ist ausreichend, da ich ja nicht angestellt bin, sondern auf eigene Rechnung arbeite. Korrekt
2. Mein Mann (ich buche für ihn) verbucht meine Rechnungen "ganz normal" als Aufwendungen für Fremdleistungen (SKR04 5909 o. USt.). Korrekt
3. Unsere mündliche Vereinbarung war, dass ich ihm Rechnungen stelle, "sobald es die Auftragslage (bzw. das Firmenkonto)" hergibt.
Ich kann jetzt auch rückwirkend für das letzte Halbjahr 2014 Rechnungen stellen (ab Juli schreiben wir meine Arbeitszeit genau auf). Korrekt
Für die Beantwortung meiner Fragen wäre ich unglaublich dankbar.
Herzliche Grüße
Frau B