Passive Rechnungsabgrenzug

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
[ geschlossen ] Passive Rechnungsabgrenzug, Muss im Voraus bezahlt worden sein?
Hallo liebe Forengemeinde,

inspiriert von Hias Thread „Passive Rechnungsabgrenzung“
stellt sich mir folgende Frage.

In meinem Lehrbuch wird PAR wie folgt definiert:
„Periodengerechte Erfassung im Voraus erhaltener Erträge.“
Also, dass Geld ist vorab geflossen für einen Ertrag der zwei Geschäftsjahre berührt.
Ist mir soweit auch verständlich.

Nun frage ich mich, was ist, wenn das Geld erst im neuen GJ fließt?
Dann muss doch trotzdem ein PARAP gebildet werden,
denn die Ausgangsrechnung wurde doch in beiden Fällen
schon als Ertrag gebucht?!

Das HGB § 250 Abs. 2 spricht auch nur von „Einnahmen“, also das Geld vorab geflossen ist in Bezug auf die PAR.

Nun bin ich ein wenig verwirrt.
Könnt ihr mich „erleuchten“ :idea:

Ein schönes Wochenende an alle :wink1:
Andreas
Hallo Andreas,

ein passiver Transitorischer Posten wird nur gebildet bei einer Einnahme im
alten Jahr und einem Ertrag im neuen Jahr. Das heißt es muß eine Einnahme
vor dem Abschlußstichtag vorliegen und es muß sich um einen Ertrag für eine
bestimmte Zeit nach dem Stichtag handeln.Wenn die Einnahme  erst im neuen
Jahr erfolgt aber ein Ertrag im alten Jahr vorliegt handelt es sich um einen
Antizipativen Posten. Es ist eine Forderung die in der Bilanz als
sonstiger Vermögensgegenstand ausgewiesen wird. ;)
Beste Grüße BiBu
Hallo BiBu,

danke für deine Antwort.
So habe ich es auch gelernt.

Was ich meine, ist ein „Zwischending“ aus beidem.
Was ist, wenn der Ertrag sowohl das alte und das neue GJ berührt,
aber die Einnahme erst im neuem Jahr erfolgt.

Hier mal ein Beispiel zu meinem Verständnisproblem:

Kunde A schließt bei uns einen Wartungsvertrag ab.
Das Entgelt ist jeweils bei Rechnungserhalt für 12 Monate im Voraus zu zahlen.

Nun stellen wir dem Kunden A für Dez. 2010 bis Nov. 2011 unsere Leistung vorab in Rechnung.
Buchung:
Debitor an Erlöse

Nun begleicht der Kunde aber aus Versehen seine Rechnung bis zum Abschlussstichtag nicht!

Wie grenze ich jetzt den Erlös für Jan. bis Nov. ab?
Transitorisch geht ja laut „Lehrbuch“ nicht, da kein Geld im alten Jahr geflossen ist?!
Aber wie dann?

Erlöst mich bitte von dem Brett vor meinem Kopf… :oops:

Ein Schönes Wochenende
Gruß
Andreas
Hi Andreas,

nun der Erlös von 1/11 gehört nicht ins alte Jahr und eigentl. hast du recht sollte die Fdg. ebenfalls noch nicht gebucht werden, da es sich bis zum 31.12 um ein schwebendes Geschäft handelt was die 1/11 betrifft.

Somit wäre eigentl. eine zusätzl. Buchung: Erlöse an Debitor
korrekt um alles ordentl. darzustellen.
oder man würde nur 1/12 einbuchen und den Rest zum 01.01.
nun ja zumind. der 2. Vorschlag wäre wohl in der Realität unübersichtl. und wird wohl m.E. nirgends Anwendung finden.

In der Praxis könnte ich mir vorstellen das hier trotzdem ein PRAP gebildet wird oder auf meine 1. Variante zurückgegriffen wird.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

danke für deinen kompetenten Beitrag.
Dann habe ich mir ja zu Recht Gedanken zu diesem Sachverhalt gemacht.
Und ich dachte schon, ich sehe mal wieder den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Glaubst du dass deine 2. Variante erst 1/12 der Rechnung zu buchen korrekt ist?
Denn die USt. ist doch bei Rechnungslegung, vereinbartem Entgelt fällig,
da es ja in diesem Fall um eine Soll-Versteuerung geht.
Bei Ist-Versteuerung stellt sich die ganze Problematik ja erst gar nicht.

Ich würde deinen letzten Vorschlag, auch hier einen PRAP zu bilden bevorzugen und auch in der Praxis so verfahren.
Denn niemand hat weder handels- noch steuerrechtlich einen Vor- oder Nachteil dadurch.

Mich wundert nur, warum der Gesetzgeber dies nicht berücksichtigt, sondern immer eine Einnahme oder Ausgabe für die transitorische Abgerenzung voraussetzt.

Gruß
Andreas
Mhh, mit der Ust. hast du ein wenig ins Wespennest gestochen, denn eigentl. ist der Anteil von den 1/11 erst fällig wenn entweder das Geld eingegangen ist oder die Leistung erbracht wurde.
Dies hatte ich bisher noch nicht berücksichtigt.

Somit wäre diese eventuell ebenfalls noch zu korigieren.

Hier wäre eventuell auch denkbar, sofern es nicht um riesige Summen geht, die z.B. erst sehr spät eingehen dieses einfach zu ignorieren, denn wenn man Ust. zu früh bezahlt stört sich keiner dran.

Tja, Theorie und Praxis.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
Ansimi schreibt:
Mhh, mit der Ust. hast du ein wenig ins Wespennest gestochen, denn eigentl. ist der Anteil von den 1/11 erst fällig wenn entweder das Geld eingegangen ist oder die Leistung erbracht wurde. Dies hatte ich bisher noch nicht berücksichtigt.
Was ich meinte, die USt. ist doch komplett fällig im alten GJ, da Sollversteuerung, also bei Rechnungslegung (vereinbartem Entgelt), oder?

Die ganze Situation ist ja nur dadurch entstanden,
weil der "BÖSE" :evil:  Kunde die Rechnung nicht wie vereinbart noch im laufendem GJ beglichen hat.

Wäre dies so gewesen, dann hätte man in aller Ruhe ein PRAP bilden können. 8)

Nun sitzen wir hier und wissen nicht weiter... :o  :green:

Ich werde mich jetzt transitorisch ins Wochenende begleiten lassen :D

Bis Montag :wink1:
Gruß
Andreas
Nein, wenn der Kunde nicht bezahlt ist´s auch nichts mit der Ust. .

Für die Fälligkeit der Ust. gibts nur 2 Kriterien, entweder Zahlungseingang oder Leistungserstellung.
Wenn man eine Rechnung für zukünftige Leistungen erstellt, braucht man die Ust erst abführen, wenn das Geld eingegangen ist und zwar unabhängig davon ob man Soll- oder Ist versteuerer ist.

schönes Wochenende

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

siehe mein Beitrag, die Aussage bleibt bestehen.
Wenn ihr die komplette Rechnung stellt und eine Leistung wird nur für den Dezember
erbracht, bist du verpflichtet das abzugrenzen. Die Umsatzsteuer mußt
du ebenfalls dafür abführen. Wenn das Geld, angenommen erst im Februar kommt, müßtest
du auch den Januar einzeln abrechnen.
Ansonsten hat Andreas alles weitere geschrieben über die
Fälligkeit der Umsatzsteuer im jeweiligen Voranmeldungszeitraum.
Beste Grüße BiBu
Ich danke euch beiden, für die ausfürliche Erklärung!
Da habe ich wieder jede Menge dazu gelernt.
Vor allem mit der USt. 8)

Ich wünsche euch noch einen schönen Sonntag. :wink1:
Andreas
Seiten: 1
Antworten

News


Fachkräftemangel: Diese Branchen sind am meisten betroffen Fachkräftemangel: Diese Branchen sind am meisten betroffen Die Indexstudie von Pens.com/de zeigt, dass die Branche mit dem höchsten Fachkräftemangel das Ingenieurwesen ist, mit einem Gesamtwert von 8,24 von 10 Punkten. Dieser Wert ergab sich aus insgesamt 80.602......

Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Die intern durchgeführte Abrechnung von Lohn und Gehalt gehört zu den komplexen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Eine Vielzahl von Firmen entscheidet sich für den innovativen Ansatz, ihre Gehaltsabrechnungen......

Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Seit dem 1. April 2024 gibt es für Unternehmen eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung: das Qualifizierungsgeld. Grundlage ist das neu geregelte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung......


Aktuelle Stellenangebote


(Senior) Manager Accounting Consolidation (w/m/d) Bei HARTMANN geht es uns darum, zu helfen, zu pflegen, zu schützen und zu wachsen. Wir unterstützen Fachkräfte im Gesundheitswesen, damit sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich wichtig is......

Kreditoren- und Debitorenbuchhalter (m/w/d) Die HIPP-Unternehmensgruppe hat ihren Sitz in Kolbingen im Kreis Tuttlingen und besteht aus fünf Gesellschaften im Bereich Medizintechnik und Präzisionstechnik. Hipp Präzisionstechnik beliefert und be......

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d) SDF ist einer der weltweit führenden Premiumhersteller von Traktoren und Erntemaschinen sowie Motoren. Unsere Unternehmensgruppe umfasst die Marken DEUTZ-FAHR, SAME, LAMBORGHINI, HÜRLIMANN, GRÉGOIRE u......

Senior Accountant (m/w/d) Die Motherson Group ist einer der 21 größten und am schnellsten wachsenden Anbieter von Komplett­system­lösungen für die globale Auto­mobil­indus­trie und bedient eine Viel­zahl weiterer Branchen wie ......

Finanzbuchhalter / Bilanzbuchhalter (m/w/d) Wir gehören zu den führenden Anbietern von Kunststoff-Fenster­systemen und sind für unsere Innovationen bekannt. Mitarbeiter, Kunden und Partner stehen im Zentrum des unter­nehmerischen Handelns. Inne......

Hauptbuchhalterin (m/w/d) Gemeinsam mit ihren Kolleg:innen bearbeiten Sie die Buchhaltung der Stadtreinigung Hamburg und ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere die fristgerechte und ordnungsgemäße Erstellung von Monats- und......

Tipp der Woche

RWP Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Eintragung >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit unserer Gründung im Jahr 1988 leben wir in unserer Klinik die stetige Entwicklung. Mit einer Kapazität von über 340 Betten gehören wir zu den führenden Rehabilitationskliniken in Nordbayern. Wir verfügen über Fachbereiche für Orthopädie, Neurologie und Arbeitsmedizin sowie unsere Intensivsta... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Wir arbeiten mit Holz, wir lieben natürliche Bau­stoffe und Architektur und hand­festes Miteinander. Wir sind ein Unter­nehmen, das sich gemeinsam der Qualität, dem Sinn und der Verantwortung ver­schrieben hat, der Qualität und Sinn­haftig­keit unserer hoch­wertigen Produkte und der Verantwortung... Mehr Infos >>

Senior Accountant - Remote
Als Remote-First-Unternehmen seit 2012 ermöglicht GOhiring, die führende Software-Lösung im Bereich automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics, Recruiter:innen, den Jobposting-Prozess von überall aus zu managen. Von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/x)
Als mittelständisches, zukunftsorientiertes Familienunternehmen planen und fertigen wir seit 1960 Schaltanlagen für den Maschinenbau, Anlagenbau sowie Sondermaschinenbau. Mit rund 150 motivierten und engagierten Mitarbeitern sind wir stolz darauf, innovativ und zukunftsorientiert zu arbeiten und ... Mehr Infos >>

Anlagenbuchhalter:in (m/w/d)
Wir sind Helmholtz Munich. In einer sich schnell verändernden Welt entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft. Wir forschen in den Bereichen Stoffwechselgesundheit/​Diabetes, Umweltgesundheit, molekulare Targets und Therapien, Zellprogrammierung und ‑reparat... Mehr Infos >>

Junior-Buchhalter (m/w/d) in der Immobilienwirtschaft
Die Optima-Aegidius-Firmengruppe ist ein Familienunternehmen, das seit über 50 Jahren rund 200.000 qm Immobilien im Wert von 2 Mrd. € im Eigen- und Fremdbestand in München, Berlin, New York, Kitzbühel und Cádiz verwaltet. Wir entwickeln Büro- und Wohnprojekte im In- und Ausland und stehen für ein... Mehr Infos >>

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deu... Mehr Infos >>

Finanz-/Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) ist eine internationale, gemeinnützige Stiftung für Hochschulakkreditierung mit Stiftungssitz in Zürich und Office in Bonn. Der Auftrag der Stiftung ist die gemeinnützige Förderung von Qualität und Transparenz ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

Candis-logo-black-beige.png

Effizienter, schneller, intuitiver: das Rechnungsmanagement mit Candis 
Vom automatischen Rechnungseingang, über reibungslose Freigabeprozesse und ein GoBD-konformes Rechnungsarchiv zur nahtlosen Übertragung in die Buchhaltung – mit Candis erleben Sie ein digitalisiertes Rechnungsmanagement, genau nach Ihren Bedürfnissen. Intuitiv und ohne Handbuch. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung