ich habe heute etwas über die sachliche Abgrenzung in der Finanzbuchhaltung gelesen. Dort hieß es, dass Aufwendungen der Periode zugerechnet werden, in der auch die korrospondierenden Erträge realisiert werden.
Ich bin mir nicht sicher, ob das richtig verstanden habe. Daher mal ein Beispiel: Wenn eine Gruppe, von sagen wir mal, hochbezahlten Ingenieuren in Periode 01 Personalaufwendungen von 500 T Euro verursachen um eine Maschine zu bauen, dann tauchen dies Aufwendungen nicht in der GuV der Periode 01 auf, wenn die Maschine nicht in 01 verkauft wird? Wenn die Maschine dann in Periode 04 verkauft werden sollte, dann tauchen auch die Personalaufwendungen plötzlich in der GuV zum Stichtag der Periode 04 auf??? Und natürlich auch alle anderen Aufwendungen, wie Rohstoffe, Hilfsstoffe etc.?
Dachte immer, die Aufwendungen (500 T) würden in 01 GuV-wirksam erfasst, die Umsatzerlöse dann in 04.
Danke für eure Hilfe
Gruß
Sabine