ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Geschenke an Geschäftspartner, deren Abzugsfähigkeit und sowie deren Pauschalversteuerung.
Anscheinend hat sich im Dezember 2012 in diesem Bereich etwas geändert, was jedoch an mir vorüberging.
Laut der 2 Artikel (
Geschenke und Aufmerksamkeiten können pro Jahr pro Geschäftspartner bis zu 40 € Brutto abgesetzt werden.
Fragen hierzu:
- Gilt die neue Grenze von 40 € tatsächlich und nicht wie bisher 35 €.
- Gelten die 40 € immer brutto, auch wenn man vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die 35 € waren in der Vergangenheit brutto (VSt-abzugsberechtig) bzw. netto (Kleinunternehmer).
Die Pauschalversteuerung nach § 37 b EStG, die vorher gewählt werden konnte, entfällt.
Fragen hierzu:
- Stimmt dies tatsächlich?
- Entfällt die Versteuerung komplett oder nur das Wahlrecht und der Partner muss es selbst versteuern?
Ab wann genau gelten die Änderungen?
Ich würde mich freuen, wenn Ihr diesbezüglich vielleicht offizielle Informationen habt bzw. die Änderungen bestätigen oder verwerfen könnt.
Danke ... Pierre