habe für Dezember einen Vorsteuerübehang, da UST Sondervorauszahlung mit verrechnet wird,
Wie grenze ich das zum Jahresschluss ab???
Buche mit SKR 03
bin für jede Hilfe dankbar
grüße Kai1
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13.01.2010 10:41:06
hallo noch eine Frage,
habe für Dezember einen Vorsteuerübehang, da UST Sondervorauszahlung mit verrechnet wird, Wie grenze ich das zum Jahresschluss ab??? Buche mit SKR 03 bin für jede Hilfe dankbar grüße Kai1 |
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13.01.2010 10:49:47
Hallo,
ich würde es als Forderungen gg. das Finanzamt buchen und im nächsten Jahr entsprechend ausbuchen. VG Bookman |
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13.01.2010 11:43:21
hättest du da konten für mich (skr 03)
kai1 |
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13.01.2010 12:43:31
Ich habe mir ein extra Konto unter sonstige Vermögensgegenstände eingerichtet. Und buche dann das entsprechende Konto dann dahin. Es müsste aber auch gehen, wenn du es auf dem allgemeinen Umsatzsteuerkonto lässt. Es müsste dann eben auf der Aktiv statt auf der Passiv-Seite ausgewiesen werden.
Kann jemand sich hierzu noch äußern? VG Bookman |
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13.01.2010 12:54:30
ich kann doch auch evtl auf s. Ford. Finanzamt da ich den Jahresabschluss mache buchen oder?
würde dann s.Forderung Finanzamt an UST ktn 1780 SKR 03 buchen und wenn ich das neue Jahr anfange, buche ich dann Bank an s. Forderung Finanzamt. würde das gehen ?? |
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13.01.2010 14:09:32
Ich sehe eigentlich keinen Grund, der dagegen spricht.
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13.01.2010 18:36:16
Hallo zusammen,
es gibt doch im SKR 03 das Konto 1781 Umsatzsteuervorauszahlungen 1/11 Oder habe ich die Frage falsch verstanden? Gruß Andreas |
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16.01.2010 12:53:08
Andreas, ja ich denke da hast du was falsch verstanden, es geht nicht um die 1/11 Vorauszahlung, sondern um das Guthaben, das bei der Dezember-USt-Voranmeldung entstanden ist.
Also ich habe das so gelernt, dass es dann auf das Konto USt-Forderung Finanzamt (1545) gehört, da das aber irgendwie ganz verschieden gemacht wird und immer ein Thema ist, hatte ich auch mit unserem Steuerberater gesprochen. Der sagte mir nun, dass ich das auch ganz normal auf USt-Vorauszahlung buchen kann, da es egal ist ob da etwas im SOLL oder HABEN steht.... Du wurdest dann also diese Anmeldung buchen: USt laufendes Jahr an Ust-Voranmeldung. Nach Jahresabschluss eröffnest Du das Konto USt laufendes Jahr über das Konto USt.-Vorjahr und buchst den Betrag dann gegen dieses Konto, wenn es bei der Bank eingegangen ist. So machen wir das jedenfalls. |
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16.01.2010 17:24:27
Danke für deine Aufklärung, Alex.
So wie es dein Steuerberater beschreibt, hat es mir auch meine Schwester beigebracht. Gruß Andreas |
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16.01.2010 17:36:17
Ja, wie ich feststellen musste gibt es hier wohl mehrere Methoden. Naja viele Wege führen nach Rom.
Zumind. mal bei dem Abgleich und Übertragung der Ust. ins neue Jahr. 8) Gruß und schönes Wochenende Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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