so noch so ne tolle Frage (zu der ich weder im Netz noch in irgendeinem Fachbuch was finde)
Um einen Absatzrückgang nicht offenlegen zu müssen, sollen die bisher getrennt ausgewiesenen Roh.-Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die fertigen und unfertigen Erzeugnisse in einer Bilanzpoisition ausgewiesen werden. Ein entsprechender Vermerk soll unterbleiben.
Es sol beurteilt werden, inwieweit ein Verstoß gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Bilanzierung vorliegt.
Soweit ich weiß, müssen diese Dinge immer einzeln ausgewiesen werden, die Bilanz darf doch meiner Meinung nach nichts verschleiern oder verfälschen :?
Ehrlich gesagt, ist mir schleierhaft wie man an solche Fragen kommt???
LG Momo