Ich habe ein kleine Baufirma, welche den Gewin durch die EÜR ermittelt und bereite zur Zeit unsere Buchhaltung für den Steuerberater folgend vor:
Ausgangsrechnungen
1. Ausgangsrechnung wird mit Handwerkersoftware erstellt
2. in den Ordner offene Ausgangsrechnungen abgeheftet
3. bei Zahlungseingang in den Ordner bezahlte Ausgangsrechnungen abgelegt
4. am Ende des Monats werden die bezahlten AR hinter den jeweiligen Kontoauszug abgeheftet
Eingangsrechnungen
1. Ich bekomme am 01.02.xx eine Rechnung vom Lieferanten und Stempel den Beleg mit den Eingangsdatumstempel.
2a. Ich erfasse die ER in meine Handwerkersoftware gebe Ihr die lfd. Nummer 3 mit nem Paginierstempel, zahle Sie sofort und lege Sie in den Ordner bezahlte Eingangsrechnungen
2b. Ich erfasse die ER in meine Handwerkersoftware gebe Ihr die lfd. Nummer 3 mit nem Paginierstempel und lege Sie in den Ordner unbezahlte Eingangsrechnungen
3. am Ende des Monats werden die bezahlten ER hinter den jeweiligen Kontoauszug abgeheftet und hinter den Zahlbetrag die lfd. Nummer eingetragen.
Meine Frage:
1. Was mache ich, wenn auf den Kontoauszug die Büromiete abgebucht wird und ich keine Rechnung dafür habe, welche lfd. Nummer bekommt die Zahlung und wo paginiere ich?
2. Ist es in Ordnung, dass ich nur die Originalbelge im Buchhaltungsordner habe oder sollte ich die AR und ER kopieren und extra abheften, wenn ja wie?
Für eure hilfe wäre ich sehr dankbar!
Gruß
dali