Vorweggenommene Betriebsausgaben bei einer Bilanz

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Vorweggenommene Betriebsausgaben bei einer Bilanz
Hallo,

ich bin seit dem 01.01.2017 selbständig mit einem Einzelunternehmen. In 2016 war ich angestellt. Damit ich rechtzeitig zum 01.01.2017 starten kann, habe ich bereits im Dezember 2016 Software im Wert von 10.000 € zzgl. USt gekauft. Ich bin umsatzsteuerpflichtig.

Wenn ich eine Einnahme-Überschuß -Rechnung machen würde, müßte ich doch für Dezember 2016 bereits die Abschreibung sowie die 1.900 gezahlte Vorsteuer als Betriebsausgaben geltend machen, oder? Außerdem müßte ich für 2016 bereits eine Umsatzsteuererklärung abgeben, damit ich die Vorsteuer erstattet bekomme, oder?

Aber wie ist das denn bei einer Bilanz? Da ist doch z.B. die Vorsteuer neutral, muß ich dann bereits für das Jahr 2016 eine Bilanz abgeben? Und was ist mit der Abschreibung und der Umsatzsteuererklärung?

Danke
Zitat
ich bin seit dem 01.01.2017 selbständig mit einem Einzelunternehmen. In 2016 war ich angestellt. Damit ich rechtzeitig zum 01.01.2017 starten kann, habe ich bereits im Dezember 2016 Software im Wert von 10.000 € zzgl. USt gekauft. Ich bin umsatzsteuerpflichtig.
hast du dein unternehmen in 2016 gegründet?
bist du selbständig oder gewerbetreibend?

Zitat
Wenn ich eine Einnahme-Überschuß -Rechnung machen würde, müßte ich doch für Dezember 2016 bereits die Abschreibung sowie die 1.900 gezahlte Vorsteuer als Betriebsausgaben geltend machen, oder? Außerdem müßte ich für 2016 bereits eine Umsatzsteuererklärung abgeben, damit ich die Vorsteuer erstattet bekomme, oder?

Aber wie ist das denn bei einer Bilanz? Da ist doch z.B. die Vorsteuer neutral, muß ich dann bereits für das Jahr 2016 eine Bilanz abgeben? Und was ist mit der Abschreibung und der Umsatzsteuererklärung?
wenn dein unternehmen in 2016 gegründet wurde, dann musst du nicht nur den abschluss für 2016 erstellen,
sondern auch die umsatzsteuererklärung, ggfalls eine gewerbesteuererklärung und natürlich auch deine
einkommensteuererklärung mit anlagen, denn da kommt der gewinn bzw. verlust aus deiner unternehmerischen
tätigkeit mit rein.
die vorsteuer ist zwar gewinneutral, aber du bekommst das vom FA wieder, egal ob das nun eine bilanz oder eine
gewinnermittlung ist. voraussetzung dafür ist die umsatzsteuererklärung.
die abschreibung ist beide male aufwand, der deinen gewinn mindert bzw. teil des verlusts (wenn das unternehmen
in 2016 gegründet wurde und es keine einnahmen gab in dem jahr.). der verlust mindert dann deine einkommensteuer
(die einkünfte aus nichtselbständiger arbeit) und du zahlst dann weniger steuern bzw. gar keine.

zum abschluss gehört auch ein anlagenverzeichnis, in dem du die software einträgst, deren nutzungsdauer,
die entsprechende afa usw.

wenn du dir bei dem ganzen nicht sicher bist, dann such dir einen steuerberater. es bringt nichts, wenn du
ewig lang hin und her probierst, während ein fachmann das in ner stunde oder so fertig hat.
nutz die zeit lieber und versuche kunden an land zu ziehen. die kosten für den abschluss sowie die buchhaltung
kannst du betrieblich als aufwand erfassen.
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