Okay, die Ist-Versteuerung hatte ich mir gedacht, wieso dann aber eine Bilanz anstatt eine EÜR?
Falls ihr hier noch ein Wahlrecht ausüben könnt würd ich mit der Ist-Versteuerung unbedingt auf die EÜR wechseln.
Ansonsten sieht deine Buchung wie folgt aus.
Fdg./Debitor an Umsatzerlöse
-------an Ust. nicht fällige
damit wird bilanziell der Erlös erfasst und versteuert. Die Ust. liegt auf Eis bis der Kunde zahlt.
So musst du eigentl. alle Rechnungen einbuchen, zumindest die noch offenen Rechnungen zum 31.12, da ihr eine Bilanz erstellt.
Zahlt der Kunde wird wie folgt gebucht: Bank an Fdg./Debitor
Hättet ihr eine EÜR bräuchtest du garnichts zu tun bis der Kunde zahlt.
Gruß
Andreas