ab 2010 kann man(n) ja wieder das häusliche Arbeitszimmer abschreiben.
Ich wohne mit meiner Freundin zusammen in einer Doppelhaushälfte die uns, bzw. zu einem nicht unerheblichen Teil noch der Bank gehört.
Darin haben wir ein Arbeitszimmer, dass wir zusammen auch ausschließlich als solches nutzen. Wir sind beide freiberufliche Musiker und das Arbeitszimmer nutzen wir als Büro, als Überaum und um unseren Unterricht vor- und nachzubereiten.
Das Haus gehört und zu gleichen Teilen und die dafür anfallenden Kosten tragen wir auch gemeinsam.
Ich hab jetzt mal alle Kosten die auf das Haus anfallen zusammengezählt:
- Kreditzinsen
- Strom
- Verbrauchsgebühren (Müll, Wasser, Kaminkehrer)
- Holz für die Heizung
Insgesamt ergibt das einen Betrag von 13029,56 Euro, auf das Arbeitszimmer entfallen davon anteilig 2173,73 Euro.
Kann ich jetzt bei uns beiden die Hälfte der anteiligen Kosten, also 1086,86 Euro als Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer ansetzen, oder muss ich den Gesamtbetrag auf 1250 Euro kürzen? Somit könnte jeder nur 625 Euro ansetzen.
Kann ich die Vorsteuer für Strom und sonstige Kosten die mit MwSt. ausgewiesen sind auch ziehen?
Wenn ja, wie würde der Buchungssatz im SKR03 bei einer EÜR dafür aussehen?
Viele Grüße,
Stefan