Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen

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Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Fehler bei Bilanzausweis Bruttomethode unter sonstige betriebliche Aufwendungen.
Hier müsste 32.070 und nicht 42.070 stehen.
Sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihren Hinweis! Wir haben den Fehler behoben.

Mit freundlichen Grüßen

S. Depold
Redaktion Rechnungswesen-Portal.de
Hallo,
wir haben Ihr Beispiel, was sehr gut ist, im Unterricht durchgenommen. Jedoch streiten wir darüber, dass in der GuV Tabelle auf der Seite nach der Nettomethode die sonst. betriebl. Aufwendungen mit 15588 beziffert ist. Ich bin der Meinung zu den 5588 kommen noch die 10000 € von den jährlichen Aufwendungen hinzu (100.000 € / 10 jahre).
Der Lehrer ist anderer Meinung und auch einige Mitstreiter.  Die sagen da kommt nur 5888 € rein.

Würden Sie mir kurz ne Mail senden können ob meine oder die andere Meinung richtig ist und wenn warum. Vielen Dank im voraus.

MfG Petra Breuer
Zur Beispielrechnung Abzinsung Gewährleistungsrückstellung

Die Berechnung ist falsch!

1. Bilanzausweis für das Geschäftsjahr vom 1.1.2010 bis 31.12.2010
Nach Schmalenbach ist die Bilanz eine Zeitpunktrechnung, daher vom 1.1. bis 31.12.
Der Bilanzausweis ist bei beiden Methoden richtig.

2. GuV für das Geschäftsjahr 2010
Die GuV ist eine Zeitraumrechnung daher GuV f. d. Gj. 2010
Die GuV ist falsch. Es fehlt der richtige Aufwand, und er beträgt 132.070,00€, nämlich der Erfüllungsbetrag. In der Praxis wird die Nettomethode nicht angewendet, weil es sie nicht gibt! Es gilt § 246 Abs. 2 HGB (nachlesen).
Jahresergebnis: 110.000 ./. 132.070=BE -22.070,00 + 26.482= JÜ 4.412

3.Buchungen
per s.b.Aufwendungen 132.070€ an Rückstellung für Gewährleistung 132.070€

per Rückstellungen für Gewährleistungen 26.482 an Zinsen und ähl. Erträge 26.482€

4.Abzinsung
Die Abzinsung ist nicht richtig. Die Rückstellung muß entsprechend ihrer Restlaufzeit abgezinst werden. Hier wird über die gesamte Laufzeit nur ein Zinssatz angewandt.
Ab dem Jahr 2011 wird wieder aufgezinst! Grund: Am Ende der Laufzeit muß sich Zuführung/Verbrauch, Zinsaufwand/Zinsertrag ausgleichen. Dies ist hier nicht geschehen.

5. Ausweis für 2011
Stand 1.1.2011: 105.588 ./: Inanspruchnahme 10.500 + Zinsaufwand 4632= Stand 31.12.2011   99.719
Zinsaufwand 4632 ??
Entwicklung der Gewährleistungsrückstellung in den Geschäftsjahren 2010 bis 2020

Bis zum Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999 waren Rückstellungen mit dem Betrag zu bewerten, der auf Basis der am Bilanzstichtag geltenden Verhältnisse erforderlich war, um die Verpflichtung zu begleichen (d.h. ohne Berücksichtigung künftiger Kostensteigerungen und ohne Abzinsung).
Letztlich führt das Abzinsungsgebot (in unserem Beispiel rd. 26.000€) zu einer erheblichen Unterdotierung der Rückstellung und damit aus handelsrechtlicher Sicht zu einer Besteuerung von Scheingewinnen in 2010 (15 % Körperschaftsteuer und 5,5 % Soli von 26.000€ sowie Gewerbesteuer).
Wir haben also im ersten Schritt den Wert der Rückstellung künstlich in einem Jahr vermindert (abgezinst) und zahlen hierfür Steuern (kummulierter „Gewinn“ der Jahre bis 2020). Im zweiten Schritt erfolgt die jährliche Aufzinsung der Rückstellung (Periodenerfolg!!). Die Gewinnminderungen durch die Aufzinsung erfolgen dagegen ratierlich bis 2020. Am Enge der Laufzeit ist die Rückstellung verbraucht, Zinsertrag und Zinsaufwand gleichen sich dann im Jahr 2020 aus.

Nachfolgend Bilanz- und GuV -Ausweis in den Jahren:

                    2010         2011          2012        2013        2014         2015        ........2020
Stand 1.1     132.068     105.587    99.719     93.013     85.402      76.815           16.289
Zuführung             0                0             0              0               0            0                      0
Verbrauch             0       -10.500    -11.025    -11.576     -12.155    -12.763         -16.289
Zinsaufwand         0           4.632       4.319       3.965        3.121       2.617                    0
Zinsertrag      -26.481               0              0              0                0             0                    0
Stand 31.12. 105.587      99.719     93.013     85.402       76.815     67.173                   0
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