13. Monatsgehalt /Jahrestabelle

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13. Monatsgehalt /Jahrestabelle
Hallo!
Kann 13. Gehalt nach der Jahrestebelle berechnet werden, wenn der Mitarbeiter 6 Monat lang krank war? :denk:
Danke!
Hallo Julia,

das kommt darauf an, wie eure Regelung mit dem Mitarbeiter ist.
Habt ihr Krankheit als Ausschlussgrund im Arbeits-/Tarifvertrag geregelt? Dann könnte sich der Anteil verringern.

Ist dem nicht so, hat er m. E. vollen Anspruch auf die Jahressonderzahlung.

Viele Grüße

Neele
Viele Grüße Neele :-)
Hallo Neele!
Danke für deine Antwort!
Die Frage wre, nicht ob er Anspruch auf 13. Gehalt hat, sondern, ob mann 13. Gehalt nach Jahrestabelle berechnen kann?
Danke noch mal!
Hallo,

ich wollte mit meiner Auslegung darlegen, dass der Mitarbeiter genauso (nach AGG) behandelt werden muss, wie die anderen, sofern keine Klausel existiert, die Zahlung nach längerer Krankheit ausschließt.

Wenn die anderen Mitarbeiter folglich nach dieser Jahrestabelle - zu der ich leider nichts weiß - berechnet werden, sollte diese auch die Grundlage des kränklichen Mitarbeiters sein.

Oder reden wir noch aneinander vorbei?

Viele Grüße

Neele
Viele Grüße Neele :-)
Zitat
Kann 13. Gehalt nach der Jahrestebelle berechnet werden, wenn der Mitarbeiter 6 Monat lang krank war?

Zur Ermittlung der von einem sonstigen Bezug einzubehaltenden LSt ist jeweils der voraussichtliche Jahresarbeitslohn des Kj. zugrunde zu legen, in dem der sonstige Bezug dem ArbN zufließt (siehe R 39b.6 Abs. 2 LStR).

Daher musst du für die LSt die Jahrestabelle heranziehen. Wie wolltest du sonst die Steuer berechnen ? Ob er krank war oder nicht spielt dabei keine Rolle, denn er verliert (normalerweise) trotz Krankheit nicht den Anspruch auf das 13. Monatsgehalt. Darauf zielte wohl Neeles Frage. Dieses Gehalt ist ja eben nicht laufender Arbeitslohn ! Also tritt hier auch nicht der Effekt wie am Ende der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ein.

MfG

Aza
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