Lohnsteuer-Zahlung

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Lohnsteuer-Zahlung
Warum wird die Lohnsteuer nicht einheitlich bzw. in einer Summe mit anderen Sozialabgaben an Krankenkasse abzuführen,
warum wird unterschieden zwischen geringfügigen und vollzeit Arbeiten ?
Hallo Tangoface,

Ich glaube, du verwechselt da etwas. Die Lohnsteuer wird dem Finanzamt überwiesen, die Sozialabgaben fließen der Krankenkasse (Einzugsstelle) zu. Soweit ich weiß, wird lediglich bei den Geringverdienern die Pauschalsteuer (2%?) der Minijob-Zentrale (Knappschaft) aus Verwaltungsvereinfachungsgründen überwiesen.
Zitat
Die Lohnsteuer wird dem Finanzamt überwiesen, die Sozialabgaben fließen der Krankenkasse (Einzugsstelle) zu.

d.h. die LSt. und Soz.Abg jeweils getrennt zu melden und abzuführen, anstatt alles in einer Summe an Krankenkasse als Einzugsstelle zu überweisen, die Krankenkasse dann die Lohnsteuer an Finanzamt, Rente an Rentenversicherung, Arbeitslosenbeitrag an Arbeitsamt, ... usw, weiterleiten ?
Denn in Gehaltrechnung wird sowohl Lohnsteuer als auch Sozialabgaben in einer Summe gefasst.
Hallo Tangoface,

Zitat
Tangoface schreibt:
d.h. die LSt. und Soz.Abg jeweils getrennt zu melden und abzuführen, anstatt alles in einer Summe an Krankenkasse als Einzugsstelle zu überweisen, die Krankenkasse dann die Lohnsteuer an Finanzamt, Rente an Rentenversicherung, Arbeitslosenbeitrag an Arbeitsamt, ... usw, weiterleiten ?
:o Nööö!!!
Lohnsteuer ans FA der Rest zu der entsprechenden KK.

Einzigste Ausnahme, bei geringfügigen AN wird die pauschalierte Lohnsteuer (die wird auch nicht dem AN zugerechnet) mit den Sozialabgaben (die ebenfalls nicht dem AN zugeordnet werden) in einer Summe an die Bundesknappschaft überwiesen.

Zitat
Tangoface schreibt:
Denn in Gehaltrechnung wird sowohl Lohnsteuer als auch Sozialabgaben in einer Summe gefasst.
Nun nicht ganz, bei nicht geringfügig Angestellten werden schon die einzelnenen Summen ausgewiesen, dann allerdings richtigerweise irgendwann komplett vom Brutto abgezogen. Irgendwann muss man halt wissen, was er überwiesen bekommt.
Die Summen im Gehaltsstreifen weisen aber nur die Summen des AN aus, dazu müssen ebenfalls noch die Anteile des AG überwiesen werden, die findest Du dort eh nicht.


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 19.02.2012 20:20:01
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
jetzt erzähle mir aber nicht, dass auch
die Rentenversicherung an Rentenkasse, Arbeitslosenversicherung an Arbeitsamt, getrennt von Krankenversichreung und Pflegeversicherung abzuführen sind.
Keine Panik, Tangoface!

Einzugsstelle für RV, ALV, PV und KV ist die Krankenkasse (§ 28i SGB IV oder so ähnlich)

http://de.wikipedia.org/wiki/Einzugsstelle
:denk: dachte das ich das mittgeteilt hatte.
Zitat
Ansimi schreibt:
Lohnsteuer ans FA der Rest zu der entsprechenden KK.
vielleicht hätte ich das wort "Rest" unterstreichen müssen.

Naja, nun ist sicher alles klar :wink1:


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ja, jetzt ist alles klar.
Vielen Dank für Eure Hilfe.     :klatschen:   (das Smiley mit großer Daume fehlt leider)
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