Hallo, ich habe eine Frage zu einer geringfügigen Beschäftigung.
Dieser Mitarbeiter verdiente in letzten Monat 67,50 Euro.
zusätzlich soll er Fahrgeld in Höhe von 18,00 Euro erhalten, für eine Botenfahrt der Firma, mit dem eigenen PKW. (60 km x 0,30 EUR)
Soll ich das nun ebenfalls an die Knappschaft abführen, mit der pauschalen Berechnung, wie der restliche Lohn ? (So hatte ich es getätigt, aber habe meinen Zweifel, ob das überhaupt in Ordnung war).
oder an das Finanzamt abführen, mit der pauschalen Lohnsteuer auf Reisekosten Arbeitnehmer ?
(4149 pauschale Lohnsteuer auf Fahrtkostenzuschüsse)
Wer kann helfen und weiß einen Rat, wie es richtig wäre.
Dieser Mitarbeiter verdiente in letzten Monat 67,50 Euro.
zusätzlich soll er Fahrgeld in Höhe von 18,00 Euro erhalten, für eine Botenfahrt der Firma, mit dem eigenen PKW. (60 km x 0,30 EUR)
Soll ich das nun ebenfalls an die Knappschaft abführen, mit der pauschalen Berechnung, wie der restliche Lohn ? (So hatte ich es getätigt, aber habe meinen Zweifel, ob das überhaupt in Ordnung war).
oder an das Finanzamt abführen, mit der pauschalen Lohnsteuer auf Reisekosten Arbeitnehmer ?
(4149 pauschale Lohnsteuer auf Fahrtkostenzuschüsse)
Wer kann helfen und weiß einen Rat, wie es richtig wäre.


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