Sachzuwendungen

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Sachzuwendungen, Geschenk zur Verabschiedung
Das Thema ist hier im Forum bestimmt schon mal besprochen worden, aber ich finde gerade nichts:

Zur Verabschiedung eines Mitarbeiters kam unser Chef, was völlig unüblich ist, mit einem Präsentkorb, betonend, dass er ihn aus seiner Tasche bezahlt hat. Jetzt ist der Kollege weg und der Chef hat die Quittung vorgelegt und sich die 60,00 € auszahlen lassen. Muss ich den Mitarbeiter jetzt informieren und "nachversteuern" oder kann ich auch für diesen einen Fall die Pauschalversteuerung nutzen?
Wie gesagt, es ist bei uns der erste Fall seit der Sache mit dem Apfel und der Schlange.

Danke
Gabi
Grundsätzlich sagt der §37b EStG, dass alle Sachzuwendungen einheitlich zu besteuern sind.

Du hast das Wahlrecht, ob es dem Mitarbeiter als "geldwerter Vorteil" angesetzt wird oder ob es der Arbeitgeber mit 30% Lohnsteuer zzgl. Soli und Kirchensteuer pauschal versteuert. Die Entscheidung zur Anwendung der Pauschalierung kann für
betrieblich veranlasste Zuwendungen auch im laufenden Wirtschaftsjahr, spätestens in der letzten Lohnsteuer-Anmeldung des Wirtschaftsjahres der Zuwendung getroffen werden. Eine Berichtigung der vorangegangenen einzelnen Lohnsteuer-Anmeldungen zur zeitgerechten Erfassung ist nicht erforderlich.

Siehe auch BMF-Schreiben vom 29. April 2008 - IV B 2 - S 2297-b/07/0001 -

Mfg
BiBu81
Bearbeitet: BiBu81 - 02.06.2011 19:34:01
Danke, BiBU,
damit ist alles klar.
Gabi
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