ich bin leider noch ein absoluter Neuling, was das Bilanzsteuerrecht angeht, aber ich habe eine kleine Frage zum Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG.
Ich habe verstanden, wie dieser Betrag gebildet wird.
Der Betrag ist dann in dem Jahr des Ansatzes eine steuerfreie Rücklage und führt zu einer Gewinnminderung außerhalb der Bilanz -> Wieso denn "außerhalb der Bilanz"
Wenn ich dann, sagen wir mal im darauffolgenden Jahr, meine Investition tätige, erhöht sich der Gewinn des Jahres außerhalb der Bilanz.
Für die Maschine findet dann eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG in Höhe des IAB statt, sofern die tatsächlichen Anschaffungskosten den bei der Berechnung des IAB zugrundegelegten Anschaffungskosten entsprechen, was ja wieder gewinnmindernd wäre.
Ich verstehe einfach nicht, wie man sich die Gewinnerhöhung im Investitionsjahr vorstellen kann, wenn doch im gleichen Jahr wieder eine Abschreibung getätigt wird, welche gewinnmindernd ist, was dann doch wieder erfolgsbeutral wäre, oder irre ich da?
Ich danke euch schonmal vorab!
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