Garantierueckstellung nach BilMoG

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[ geschlossen ] Garantierueckstellung nach BilMoG
Ich würde in jede einzelne Tranche die Kostensteigerung pro Jahr einrechnen.
Das wäre dann für mich der Nominalbetrag der über
die einzelnen Fälligkeiten je Rückstellung abzuzinsen wäre.
Beste Grüße
BiBu
Hi Bibu,

schön das Du dich dazu meldest. smile:D
Ich würd die Variante auch vorziehen, wobei mir so ein Fall mit der eingerechneten Teuerungsrate bisher noch nie untergekommen ist. Find aber auch nichts handfestes im Gesetz, das dies verbieten würde. smile:denk:

Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 25.08.2010 12:55:41
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

das ging vorher auch nicht. Der alte § 253 sagte dazu aus, Rückstellungen nur in Höhe
des Betrags anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Bei Garantierückstellungen hatte man dann einen gewissen Prozentsatz vom Umsatz
als Ansatz genommen und gut war es.
Der neue § 253 sagt jetzt, Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen.
Und damit hat man jetzt das Prozedere der Einrechnungen b.z.w. der punktgenauen
Auf- und Abzinsungen. smile;)
Beste Grüße
BiBu
smile:idea: Erfüllungsbetrag smile:idea:

das ist es, jetzt wo du es schreibst wird der Unterschied zu vorher deutlich.

Ich glaub mir fehlen Aufmerksamkeiten, ähh .... ich mein Coffein smile:green:
Dann klappt´s auch mit dem lesen wieder.

Mal sehen ob´s unsere Studenten noch wahrnehmen.

Auf jedenfall Dank ich Dir!


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 25.08.2010 15:37:10
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Vielen dank BiBu und Andreas!

wir haben das alle noch mitbekommen! sind gerade in den letzten zuegen und reichen das ding dann ein.

aber habt schon recht, man muss die paragraphen recht genau lesen damit einem die neuerungen nicht durch die lappen gehen!
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