Rücklage nach § 7b

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[ geschlossen ] Rücklage nach § 7b, Problem der Auflösung
Hallo,
es wurde eine Existenzgründungsrücklage nach § 7b zum 31.12.2005 zugeführt, die wieder aufgelöst werden soll. Nach 5 Jahren soll die Rücklage spätestens aufgelöst werden, wann genau ist dieser Zeitpunkt? Ende 2009 oder Ende 2010?. Kann mir jemand helfen?
Bearbeitet: leila007 - 05.10.2010 20:13:35 (Rechtschreibfehler)
Hallo Leila,

meinst Du wirklich 7b oder eher 7g?


Gruß

Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo,
danke für den Hinweis. Ich meinte natürlich die Ansparrücklage nach § 7 g. Kann man diese Rücklage auch in Teilschritten wieder auflösen? Danke für Eure Antworten.
Bearbeitet: leila007 - 05.10.2010 21:18:42
Hallo leila,

hier handelt es sich noch um die alte Ansparrücklage die es mitlerweile nicht mehr gibt.

Da du Sie zum 31.12.2005 gebildet hast muss Sie spätestens zum 31.12.2010 aufgelöst werden.
Somit bleibt kein Spielraum mehr für eine Verteilung.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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