Rückstellung oder so. Verb.

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[ geschlossen ] Rückstellung oder so. Verb.
folgender Sachverhalt:
es geht um Versicherungen
Der Leistungszeitraum ist Oktober 2010 bis September 2011
Normalerweise kommen die Rechnungen im Oktober. Bisher ist noch keine da. Höhe ist nicht 100%ig genau bekannt.
Nun ist die Frage Rückstellung oder sonstige Verb.

Unser Geschäftsjahr geht bis zum 31.03.2011

Buche ich dann zum 28.02.2011 ein: anteiliger Betrag für Oktober, Nov, Dez, Jan und Febr.
Für den März buche ich dann logischerweise nur den März-Betrag ein.
Die anteiligen Beträge, die auf das neue GJ ab dem 01.04.2011 gelten, buche ich folglich erst dort ein.

Tendiere zu sonstige Verb.
Unser Geschäftsjahr geht bis zum 31.03.2011

Warum nicht bis zum 31.12. d.GJ?
Bitte die Einkunftsart angeben.
MfG
"Warum nicht bis zum 31.12. d.GJ?"
wie meinst du das? Wir haben nunmal ein abweichendes WJ, das am 31.03.2011 endet.

"Bitte die Einkunftsart angeben."
Was verstehst du unter Einkunftsart in diesem Zusammenhang?

Viele Grüße
Mit Einkunftsart meinte ich $2 EStG (Gewerbebetrieb, VuV, Forst....) hat mit grundsätzlich interessiert.
Zu deiner Frage.
Sollte widererwarten die Rechnung des Versicherers erst im folgenden GJ eingehen, ist hier eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe der (von dir oben richtig periodisierten Teilbetragssumme von 6/12 für das aktuelle GJ) zu zahlenden Versicherungsprämie einzustellen. Begründet wird dieser Vorgang durch "objektiv am Bilanzstichtag vorliegende Gründe einer anzunehmenden Inanspruchnahme (...durch den Versicherer).

Geht die Rechnung noch in diesem GJ ein (bzw. wird sie nach dem 31.03.2011 noch in das vergangene GJ gebucht (erkennbare Risiken sind im GJ der Entstehung auszuweisen, auch wenn sie erst zwischen Bilanzstichtag und Tag der Bilanzerstellung konkretisiert sind), ist hier i.H. des Teilbetrages von 6/12 eine Abgrenzung (transistorischer Posten) in den aRAP vorzunehemen.
MfG
Hi Togi,

mal kurz nachgefragt.
Ein transitorischer Posten für April bis Sept. ist aber nur dann zu bilden, wenn auch im alten GJ noch ein Geldfluss stattfindet.
Heißt, dass die Versicherungsrechnung noch bis zum 31.03.2011 bezahlt sein muss.

Oder?

Gruß
Andreas
Hallo Andriko,

der transistorische Posten als Instrument der Rechnungsabgrenzung setzt keine Auszahlung oder Einzahlung sondern Ausgabe oder Einnahme voraus, denn er soll eine genaue Zuordnung von Aufwand und Ertrag dem GJ entsprechend ermöglichen.
In diesem hier Fall Ausgabe! Eine Ausgabe ist die negative Veränderung des Forderungsbestandes und/ oder die positive Veränderung des Bestandes an Verbindlichkeit.
Der Zu- oder Abfluss von Geld ist hingegen (grundsätzlich) ein Aktiv- Passiv- Tausch und tangiert die Veränderung des EK, somit der GuV nicht, kann somit auch nicht ausschlaggeben für die durch die Abgrenzung angestebte Ergebnissbeeinflussung sein.
Hinweis: EStR 5.6 Rechnungsabgrenzungsposten
MfG
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