Was passiert wenn einer bei mehreren Arbeitsstellen insg. mehr als €.400,- Lohn erhält ?
Welcher Arbeitgeber zahlt was ?
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19.11.2008 13:40:15
bezieht sich bei Minijob die €.400,- Lohngrenze auf Netto- oder Bruttolohn ?
Was passiert wenn einer bei mehreren Arbeitsstellen insg. mehr als €.400,- Lohn erhält ? Welcher Arbeitgeber zahlt was ? |
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19.11.2008 15:20:00
Hallo
Arbeitnehmer-Brutto, also das was der Mitarbeiter brutto bekommt (ohne AG- Anteile). Bei mehreren Arbeitsstellen werden alle Stellen zusamm,engerechnet. Kommen dabei mehr als 400 EUR raus, fallen SV- Beiträge auch für den Arbeitnehmer an. Problematisch dabei ist, dass Arbeitgeber (AG) 1 nichts von den Jobs bei AG 2 und AG 3 weiß. Daher ist der AG bei Einstellung verpflichtet zu fragen, inwieweit noch weitere Beschäftigungsverhältnisse bestehen. Der AN ist verpflichtet dem AG sofort mitzuteilen, wenn er eine weitere Beschäftigung aufnimmt. Gruß, Buchi |
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20.11.2008 10:35:36
... Arbeitnehmer-Brutto, also das was der Mitarbeiter brutto bekommt (ohne AG- Anteile)
Bei Minijob bekommt der AN aber nur Netto ausgezahlt, da Sozialabgabe zahlt allein AG. Also die Grenze €.400,- wird aus AN Netto oder Gesamt Brutto berechnet ? z.B. AN erhält Lohn Netto €.400,- = €.400,00 AG zahlt an Minijobcenter die 30% = €. 42,86 ingesamt Brutto = €.442,86 Ist die Grenze von €.400,- nun überschritten oder nicht ? |
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20.11.2008 11:04:15
die 400 EUR sind doch formal das AN-Brutto (Arbeitnehmer-Brutto), auch wenn keine Abzüge anfallen. Deine 442,86 sind das AG-Brutto!
Gruß, Buchi |
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20.11.2008 12:49:11
Hallo,
Verstehe ich nicht bei 400.- Verdienst sind folgende Abgaben vom Arbeitgeber abzuführen: Geringfügig entlohnte Beschäftigung Für geringfügig entlohnte Minijobs zahlen Arbeitgeber Pauschalbeiträge in Höhe von maximal 30,1 Prozent des Verdienstes. Das sind neben 15 Prozent zur Renten- und 13 Prozent zur Krankenversicherung noch die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent (sofern nicht per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird) sowie 0,1 Prozent Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft. Für Minijobber, die privat oder gar nicht krankenversichert sind, zahlen Arbeitgeber keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Das sind 52,00 Beitrag zur Krankenversicherung 60,00 Beiträge zur Rentenversicherung 0,40 U 1 8,00 einheitliche Pauschsteuer insgesamt 120,40 die allein der Arbeitgeber anführt Viele Grüße utebeate |
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20.11.2008 13:30:58
Hallo utebeate,
siehe meine vorangegangene Frage "Minijobber" - Neele hat geantwortet wie die abzuführende 30 % Abgabe zu berechnen ist. Gruß |
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20.11.2008 17:03:37
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21.11.2008 12:21:36
Ah tatsächlich !
Na dann hat Neele falsche Information / Berechnung. |
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