Die 1% Regelung

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[ geschlossen ] Die 1% Regelung
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe an euch Experten und Steuergenies eine kleine Frage zur Berechnung von Firmenwagen bei Arbeitnehmern.

Ist folgender Rechenweg korrekt zur Bestimmung des Privatanteils bei der 1%-Regelung pro Monat?

1% vom Listenpreis (brutto, incl. Sonderausstattung)
abzgl. evtl. Nutzungsentgelt das vom AN an AG zu zahlen ist.
zuzügl. 0,03% * Listenpreis * Strecke Wohnung-Arbeit abzgl. wieder Nutzungsentgelt
zuzügl. 0,002% + Listenpreis * Strecke eigentliche Wohnung Arbeitsstätte
ist gleich Summe geldwerter Vorteil
darauf noch 19% Umsatzsteuer

Kann mir zusätzlich noch jmd was zu der 15% pauschale sagen und wie es sich mit Kostendeckelung verhält?

Ich danke euch für eure Hilfe, leider musste ich sowas schon lange nicht mehr machen.

Grüße Rewe-Anfänger
Hallo Rewe-Anfänger,

die 0,002% beziehen sich auf Familienheimfahrten, bei doppelter Haushaltsführung.

Versteuert wird immer nur der positive Betrag der verbleibt wenn man die 0,30 euro pro km abzieht, abzgl. dann eventuell noch eigene Beiträge des AN.

Was meinst du mit den 15%?

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

danke für die Antwort.

Was gehört zu den eigenen Beiträgen des Arbeitnehmers? Ich habe irgendwo im Netz gelesen, dass 15% Pauschal besteuert werden können. Ich glaube als pauschale Lohnsteuer durch den Arbeitgeber. Leider steht es immer alles sehr durcheinander und dieser Bereich war noch nie meine Stärke.

Das mit den 0,30€ wo genau werden die abgezogen schon bei den Prozenten oder erst zum Schluss vond er Summe?

Entschuldige bitte diese viele Fragen, ich versuche mich nur auf diesen Gebiet zu verbessern. UNd leider sind die Quellen die ich so finde nicht sehr aussagekräftig.

Gruß Rewe-Anfänger
Hallo Rewe-Anfänger,

nehmen wir mal ein Fahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 50.000 Euro an.
Wohnung Arbeitsstätte 10 km.

Dann haben wir

1% von 50.000 = 500 Euro + 19 %.... = 595 Euro
0,03% von 50.000 x 10 km ...............= 150 Euro
10 km x 22 Arbeitstage x 0,30 Euro...= -66 Euro
----------------------------------------------------------------------------
zu versteuern je Monat..........................679 Euro
eventueller Zuschuss AN z.b. 179 Euro..-179 Euro
---------------------------------------------------------------------------
Sachbezug..........................................500 Euro


Der AG kann die Versteuerung für den AN übernehmen gem. § 37b EStG, die erfolgt dann aber mit 30%

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ah ok danke, und mit der doppelten Haushaltsführung wird dann ebenfalls so berechnet?
Ja, wenn dort ein positiver Betrag bei überbleibt. Bei der 0,30 Euro Berechnung darf aber nur eine Fahrt je Woche berechnet werden, auch wenn er 2 mal gefahren ist.

Edit:
Mir ist nach einem Hinweis von BiBu aufgefallen das ich bei den 1% die Ust. draufgeschlagen habe, dies gilt natürlich nur für den UN der so die abzuführende Ust. berechnet der Geldwertevorteil bertägt allerdings nur 500 Euro und nur dies muss versteuert werden.

Sorry hab dort ausversehen die Ust. falsch dargestellt.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Rewe-Anfänger,

bei der Pauschalmethode für die Fahrten zwischen Wohnung und Büro
besteht die Möglichkeit, daß der AG die Lohnsteuer ganz oder teilweise übernimmt.
Der AG kann den geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte mi 15% Pauschalsteuer insoweit
versteuern, wie der Arbeitnehmer in seiner Einkommensteuerklärung
Werbungskosten geltend machen kann. 8)
Beste Grüße BiBu
Ich danke euch beiden. Dann fasse ich nochmal zusammen:

1% vom Listenpreis
+ 0,03% vom Listenpreis x Strecke W-A
+ 0,002% x Strecke * Anzahl Fahrten (Familienheimfahrt eine pro Woche)
- Strecke W-A x Anz. Arbeitstage x 0,30€
-----------------------------------------------------------
= Mehreinkommen
- Arbeiternehmerzuschuss
-----------------------------------------------------------
= Geldwerter Vorteil

Könntes du das mit der Pauschal besteuerung an einem Beispiel bitte zeigen?

Gruß Rewe-Anfänger
Hallo Rewe-Anfänger,

fast aber nicht ganz :wink:

1% vom Listenpreis
+ 0,03% vom Listenpreis x Strecke W-A
- Strecke W-A x 0,30 € x Anzahl Fahrten
+ 0,002% x Strecke Familie-A * Anzahl Fahrten
(- Strecke Familie-A x Anz. Fahrten x 0,30€ (max. 1 Fahrt je Woche)) dieser Abzug ist soweit ich das aus § 9 (1) Nr. 5 rauslese nicht erlaubt.
-----------------------------------------------------------
= Mehreinkommen
- Arbeiternehmerzuschuss
-----------------------------------------------------------
= Geldwerter Vorteil

Siehe auch BMF-Schreiben 18.11.2009

Zu den Pauschalsätzen wird BiBu sicher noch was sagen.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ok, danke.

Nur mal noch als Randbemerkung: Wer denkt sich denn solche bescheidenen Berechnungen aus???????
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