Gewerbesteuer

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[ geschlossen ] Gewerbesteuer
Stadtverwaltung erteilt anhands Gewerbemeßbetrag von Finanzamt die Gewerbesteuerbescheid.
Später wird der Steuerbescheid bzw. Gewerbemeßbetrag berichtigt, es fällt sodann weder Körperschaft- noch Gewerbesteuer an.

Darf die Stadtkasse trotzdem Säumniszuschläge z% aus vorigem Steuerbescheid erheben ?   (
z% x €.0,-  kann doch nur €0,- betragen.  
Aus welchem Grund ?

:?:
Hallo Salome.

§ 240 Abgabenordnung:

(1) Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag. Das Gleiche gilt für zurückzuzahlende Steuervergütungen und Haftungsschulden, soweit sich die Haftung auf Steuern und zurückzuzahlende Steuervergütungen erstreckt. Die Säumnis nach Satz 1 tritt nicht ein, bevor die Steuer festgesetzt oder angemeldet worden ist. Wird die Festsetzung einer Steuer oder Steuervergütung aufgehoben, geändert oder nach § 129 berichtigt, so bleiben die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge unberührt; das Gleiche gilt, wenn ein Haftungsbescheid zurückgenommen, widerrufen oder nach § 129 berichtigt wird. Erlischt der Anspruch durch Aufrechnung, bleiben Säumniszuschläge unberührt, die bis zur Fälligkeit der Schuld des Aufrechnenden entstanden sind.
(2) Säumniszuschläge entstehen nicht bei steuerlichen Nebenleistungen.
(3) Ein Säumniszuschlag wird bei einer Säumnis bis zu drei Tagen nicht erhoben. Dies gilt nicht bei Zahlung nach § 224 Abs. 2 Nr. 1.
(4) In den Fällen der Gesamtschuld entstehen Säumniszuschläge gegenüber jedem säumigen Gesamtschuldner. Insgesamt ist jedoch kein höherer Säumniszuschlag zu entrichten als verwirkt worden wäre, wenn die Säumnis nur bei einem Gesamtschuldner eingetreten wäre.

Gruß
Sunny  :wink:
....Wird die Festsetzung einer Steuer oder Steuervergütung aufgehoben, geändert oder nach § 129 berichtigt, so bleiben die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge unberührt; das Gleiche gilt, wenn ein Haftungsbescheid zurückgenommen, widerrufen oder nach § 129 berichtigt wird. Erlischt der Anspruch durch Aufrechnung, bleiben Säumniszuschläge unberührt, die bis zur Fälligkeit der Schuld des Aufrechnenden entstanden sind.

Ziemlich ungerecht.  Die Festsetzung, somit die Säumniszuschläge könnte ja sehr hoch sein.
Wie ist das zu vermeiden ?
Hallo Salome,

das lässt sich ganz einfach vermeiden, indem du den ersten Steuerbescheid pünklich bezahlt hättest. Der Ansatzpunkt liegt darin, dass du die Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet hast, unabhängig davon, ob sich später was dran ändert oder nicht.

Gruß
Sunny  :wink:
Hi,

wenn du z.B. Widerspruch gegen einen Steuerbescheid einlegst, dann hemmt der Widerspruch nicht die Vollziehung...sprich du musst trotzdem erstmal löhnen.

Aber wenn man gleichzeitig mit dem Widerspruch eine Aussetzung der Vollziehung beantragt und diesem Antrag stattgegeben wird, dann wird der Betrag erstmal gestundet und ggf. bei Korrektur des Bescheids aufgehoben und es fallen auch keine Säumniszuschläge an.

Wichtig ist einfach mit dem FA einen guten Kontakt zu halten. Es hängt maßgeblich vom Sachbearbeiter ab, ob solchen Anträgen stattgegeben wird.

LG
Ponschie
Hallo zusammen,

habe heute Abend zufällig noch mal einen Finanzbeamten zu Gesicht bekommen. Er sagt folgendes dazu:
Die Abgabenordnung ist für jeden Beamten grundsätzlich schon mal bindend, da führt kein Weg dran vorbei. Er sagt aber auch, dass man die Mühe nicht scheuen soll, zu seiner zuständigen Behörde zu gehen und Widerspruch einzulegen.
Sollte nämlich der Verwaltungsaufwand größer sein als der eigentliche Streitwert (die Säumniszuschläge), kann der Beamte nach Ermessen entscheiden, auf die Säumniszuschläge zu verzichten.
Aber wie gesagt, das liegt im Ermessen des Beamten. Er selber würde bei einem nachträglich geänderten Steuerbescheid keine Zuschläge einfordern, er hat aber auch Kollegen, die das ganz knallhart durchziehen.

Also, Versuch macht klug.

Gruß
Sunny :wink:
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