weiß jemand ob die Ländertickets der DB mit dem ermässigten Steuersatz versteuert sind, oder ob 19%?
Vielen Dank im Voraus!
aba771
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09.11.2009 15:50:27
Hallo,
weiß jemand ob die Ländertickets der DB mit dem ermässigten Steuersatz versteuert sind, oder ob 19%? Vielen Dank im Voraus! aba771 |
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09.11.2009 16:03:15
Hallo aba771 und Herzlich Willkommen am Board,
müsste doch auf deinem Ticket oder Quittung notiert sein, ansonsten kein Vst.-Abzug möglich. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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09.11.2009 16:07:49
Hallo Andreas,
vielen Dank für die Antwort! Auf dem Ticket steht nur "inkl. MwSt."! Ohne Angabe eines MwSt.-Satzes. Ist es nicht so, dass man Nahverkehrtickets auch mit 7% buchen kann, obwohl es nicht draufsteht? Liebe Grüße |
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09.11.2009 16:12:27
Das wäre mir neu,
bei Kleinbetragsrechnungen reicht der Hinweis auf die Ust und der dazu notwendige % Satz. Bei Beträgen über 150 Euro werden die Anforderungen größer. Eine einfacher Hinweis das Ust. enthalten ist, ist für einen Vst-Abzug zu gering. Vielleicht weiß Bookmann, Neele oder Bibu ja mehr dazu. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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09.11.2009 16:18:32
Meines Wissens gibt es besondere Vorschriften für Fahrausweise. Bin mir aber nicht 100%ig sicher.
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09.11.2009 16:35:46
Joo, da hast du recht, wenn ich 195 UStR richtig intepretiere, kannst du, solange nichts anderes angegeben ist, den Vst.Abzug für 7% vornehmen. Wenn ein anderer Steuersatz gilt muss dies auf der Quittung/Ticket vermerkt sein.
Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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10.11.2009 08:06:23
Hallo ihr,
mit Bahntickets habe ich mich noch nicht weiter beschäftigt, weiß halt auch nur, dass die häufig Sonderregeln genießen. Aber wie Andreas schon sagt 195 USTR scheint die Ausnahme mal wieder zu bestätigen. VG Bookman |
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10.11.2009 15:21:39
So um endlich Klarheit zu schaffen ein Auszug aus 186 (3) UStR.
(3) Fahrausweise gelten als Rechnungen, wenn Sie die folgenden Angaben enthalten: . . . " den anzuwendenden Steuersatz, wenn ........... nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegt". Somit kann auch ohne Angabe des Steuersatzes, 7% Vst. gezogen werden, für 19% muss dies auf dem Fahrausweis extra angegeben sein. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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