weiß jemand, wie Fördermittel in der Bilanz bzw. GuV zu behandeln sind?
Wir bekommen Fördermittel für die Erstellung betrieblicher Anlagen und bis jetzt habe ich sie erfolgswirksam in der GuV erfasst. Nach HGB besteht soweit ich weiß ein Verrechnungsverbot mit den Herstellkosten der Anlage. Nun ist das steuerlich aber ungünstig, weil sie den Gewinn erhöhen. Welche Möglichkeiten bietet das Steuerrecht, die Fördermittel nicht gewinnerhöhend zu erfassen? Hätte das auch Auswirkungen auf die Höhe der Afa?
Vielen Dank! Rike
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