KfZ-Kauf vor Gründung - Vorsteuerabzug

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[ geschlossen ] KfZ-Kauf vor Gründung - Vorsteuerabzug
Hallo,

mein Mann macht sich nun Anfang April selbständig (Gewerbe mit USt.-Pflicht), muss sich aber, damit er am 1.4. direkt loslegen kann, vorher noch einen Geschäftswagen kaufen.

Der Pkw-Kauf findet also noch als Privatperson statt, kann er trotzdem die Vorsteuer in der ersten Umsatzsteuer-Voranmeldung angeben (und zurückholen) ? Gibt es dabei noch irgendwas zu beachten ?

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Grüsse
Kelly
Hallo,

wenn es ein Einzelunternehmen ist, würde ich das Auto mit in das Betriebsvermögen nehmen nach Eröffnung des Geschäftes und entsprechend aktivieren.

Da aber auch Gründungskosten als Aufwand mit VSt gebucht werden können, würde ich sagen muss das Auto auch so gebucht werden, vorallem wenn es wirklich nur aus dem Grund gekauft wurde, das es für das Unternehmen benötigt wird.

Gruß

Rewe-Anfänger
Hallo Kelly,

die Unternehmereigenschaft im UST-REcht ist folgendermaßen definiert:

Die Unternehmereigenschaft beginnt mit dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden, wenn die spätere Ausführung entgeltlicher Leistungen beabsichtigt ist (Verwendungsabsicht) und die Ernsthaftigkeit dieser Absicht durch objektive Merkmale nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird.

Solche Vorbereitungshandlungen können insbesondere sein:
der Erwerb umfangreichen Inventars, z.B. Maschinen oder Fuhrpark,
•der Wareneinkauf vor Betriebseröffnung,
•die Anmietung oder die Errichtung von Büro- oder Lagerräumen,
•der Erwerb eines Grundstücks,
•die Anforderung einer Rentabilitätsstudie,
•die Beauftragung eines Architekten,
•die Durchführung einer größeren Anzeigenaktion,
•die Abgabe eines Angebots für eine Lieferung oder eine sonstige Leistung gegen Entgelt.
Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall.


und

Insbesondere bei Vorbereitungshandlungen, die ihrer Art nach sowohl zur unternehmerischen als auch zur nichtunternehmerischen Verwendung bestimmt sein können (z.B. Erwerb eines Computers oder Kraftfahrzeugs), ist vor der ersten Steuerfestsetzung zu prüfen, ob die Verwendungsabsicht durch objektive Anhaltspunkte nachgewiesen ist.

Also beginnt die Unternehmerische Tätigkeit gem R19 USTR schon vor der eigentlich Gründung und somit sind diese Vorsteuerbeträge auch abziehbar, wenn später Umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausgeführt werden.

Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Wie müssten diese "objektiven Anhaltspunkte" denn aussehen damit das FA diese akzeptiert ?

Grüsse
Kelly
Na ich denke das ist einfach um abzugrenzen:

Wenn jetzt jemand auf die Idee kommt "Vielleicht mach ich mich mal selbsständig" ich hab da eine Idee im Kopf, kauf ich erstmal ein Auto und zieh die Vorsteuer  :roll:

Aber wenn z.B. Mietverträge geschlossen werden, Bankgespräche geführt, Businessplan erstellt usw. z.B eine Maschiene bestellt wird, die nur für den Betrieb da ist usw. dann ist das schon sehr Ernsthaftig und auch Objektiv nachvollziehbar.

Wird nur ein Auto bestellt und sonst nichts gemacht, wird es denke ich eher schwer.  :lol:    

Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Businessplan ist erstellt, Gründungszuschuss beantragt, Maschinen und Geräte geordert, ... dann wird das mit dem Vorsteuerabzug bestimmt klappen.

Vielen Dank für die wirklich hilfreichen Tipps,

Liebe Grüsse
Kelly
Das Auto ist gekauft. Mein Mann (ein Nicht-Kaufmann) hat allerdings vergessen die Rechnung des Autohauses genauer zu kontrollieren und nun ist darauf nur der Gesamtbetrag mit einem Hinweis zur Differenzbesteuerung angegeben. Angeboten wurde der Wagen mit "MwSt. ausweisbar" aber nach einem Anruf beim Autohaus wissen wir, dass der Wagen einem Audi-Mitarbeiter gehört hat und für diesen verkauft wurde.

Wir verhandeln derzeit mit dem Autohaus, aber ich frage mich, ob uns das Autohaus überhaupt eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. ausstellen kann ? Unter welchen Voraussetzungen kann man dort auf die Differenzbesteuerung verzichten ? Ich vermute mal, es wäre nicht rechtens die ehemalige Bruttosumme als Nettosumme zu erklären und auf diese dann 19% auszuweisen, nur damit der Käufer (also wir) Vorsteuer abziehen können, oder ?

Habt Ihr eine Idee ?

Vielen lieben Dank

Grüsse
Kelly
Hallo Kelly,

USTR 276a (21)

"Ein Verzicht auf die Anwendung der Differenzbesteuerung ist bei jeder einzelnen Lieferung eines Gebrauchtgegenstands möglich.........."
Anmerkung von mir: Wenn der Gegenstand über 500,- € gekostet hat.

So und euer Nettoeinkaufspreis müsste sich eigentlich um die vorher einberechnter UST nach 25a verbilligen.

Beispiel:

Einkaufspreis des Händlers: 18.000,-

Verkaufspreis §25a 20.000,-  
Differenz 2000,- besteht aus 1680,67 "Erlöse" und 319,33 UST 19%

Neuer Verkaufspreis ohne Differenzbesteuerung;

18.000 EK
+
1680,67 siehe oben
= 19680,67 Nettopreis
+ 19% UST

=23420,- Brutto


Ich hoffe das hilft dir  weiter


Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Ich kann Dir folgen, aber dann würde das Auto (netto) für uns teurer werden.

Hier mal die konkreten Zahlen zum Nachrechnen:

Preis gem. Angebot: EUR 21'000 + 3990,- MwSt. = 24'990,- Gesamtpreis

Preis lt. Rechnung (mit Differenzbesteuerung)  = 24'990,-

Angenommener Einkaufspreis des Händlers: EUR 20'000,-, sein Gewinn also 4'041,90 + 948,10 MwSt.

  20'000,-
+   4'041,90
-----------------
= 24'041,90  (Netto)

Das heisst, um Vorsteuer abziehen zu können, müssten wir 3'041,90 mehr für das Auto bezahlen als geplant, weil ursprünglich wurde uns der Wagen für  21'000,- netto angeboten.

Gibt es da keine andere Lösung ?

Vielen Dank

LG, Kelly
Dann hat der Händler versucht auf deine Kosten seinen Gewinn zu erhöhen !

Wenn der EK z.B nur 20.000 gewesen wäre und der Netto VK 21.000
So hätte der VK-Preis bei Differenzbesteuerung eigentlich 21190,- sein müssen.

So hat der Händler mal eben statt 1000,- Euro seinen Gewinn zu erhöhen, seinen Gewinn um 4041,90 erhöht, auf eure Kosten.

Das mag ja bei Privatpersonen in Ordnung sein, weil das für diese keinen Unterschied macht, aber wenn meiner Meinung nach im Auto hängt 24990,- MwSt ausweisbar, heist das für den Unternehmer auch das er die Vorsteuer draus ziehen kann.

Ich würd da auf alle Fälle mit dem Händler noch mal ein Wördchen reden.

Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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