Zahlung von Flügen per Kreditkarte. LD=RD?

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Zahlung von Flügen per Kreditkarte. LD=RD?, Leistungsdatum = Rechnungsdatum
Meine Chefin zahlt per Kreditkarte Flüge im voraus. Die Kreditkartenabrechnung kommt im Mai, der Flug ist im Juni und bezahlt wurde er im April.
Wie buche ich denn jetzt?
I.
1. im April mit der Reservierungsbestätigung der Lufthansa als Beleg, auf die Konten Reisekosten an Kreditor Visakonto
2. wenn die Kreditkartenabrechnung kommt im Mai, dann Buchung Kreditor Visakonto an Bank

oder

II.
1. wenn die Kreditkartenabrechnung kommt im Mai, dann Buchung Visakonto an Bank
2. wenn ich dann im Juni das Originalticket erhalte, Buchung Reisekosten an Visakonto?

Meine Chefin sagt, hier gilt auch die Regel Leistungsdatum = Rechnungsdatum, was heißt ich buche erst die REise wenn Sie auch gemacht wurde. Demnach also die Buchungsvariante II, oder?
Hallo,

ich würde in diesem Fall zur Variante II tendieren. Normalerweise buche ich Käufe per Kreditkarte zum Rechnungsdatum. Dabei entspricht das Datum i.d.R. auch dem Leistungsmonat. In Deinem Fall weicht das aber stark ab, also würde ich den Aufwand lieber dem Leistungsmonat zuordnen.

Das ist m.E. aber nicht zwingend notwendig, das es ja innerhalb eines Jahres ist und kein anderes Wirtschaftsjahr betroffen ist. Es hängt also davon ab, inwieweit davon evvtl. Auswertungen in der KLR abhängig sind.

Gruß, Buchi
Hallo allerseits,

das Recht auf Vorsteuerabzug (für Inlandsflüge) entsteht, wenn die Anzahlung geleistet wurde und eine Rechnung vorliegt. Auf das Leistungsdatum kommt es nicht an. Also müsste doch buchungstechnisch entsprechend reagiert werden, oder?

Gruß
Gustav
Hallo Zusammen

wie Gustav schon schreibt, die Vst. kann wenn Zahlung erfolgt ist und eine korrekte Rechnung vorliegt auch geltend gemacht werden. Das ist kein Problem. Wenn die Leistung noch nicht ausgeführt ist und es sich über den Jahreswechsel erstreckt und mal praxisbezogen es sich um eine größere Summe handelt kann man es an ein Anzahlungskonto parken.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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