Leistung von Ausländer im Drittland erbracht.

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Hallo,

bei einer Leistung (Unternehmer an Unternehmer) die für ein deutsches Unternehmen in DE ausgeführt wird ist ja seit 2010 idr. der Leistungsempfänger der Steuerschuldner. (egal ob der leistende Unternehmer aus EU oder Drittland stammt)
D.h. ein Unternehmen aus der Schweiz (Drittland) fährt zu uns nach Deutschland um hier eine Maschine zu reparieren.

Für diese Leistung muss ich dann Steuer abführen kann gleichzeitig die Vorsteuer geltend machen. (praktisch genau so wie bisherige Leistungen die von einem EU Staat in DE erbracht worden sind). Richtig?

Wie sieht es jetzt aber aus wenn ich z.B. ein Maschinenteil in die Schweiz sende und es dort repariert und zu mir zurückgesendet wird?
Die Leistung wird somit nicht in DE sondern im Drittland ausgeführt.

1. Wie verbuche ich nun eine solche Rechnung? Steuerfrei?
2. Spielt die Rücklieferung des Maschinenteils eine Rolle? (ggfs. keine Leistung sondern Lieferung?)

Danke smile:)
Bearbeitet: Cabi - 01.09.2010 14:44:46
Hallo Cabi,

sendest Du das Teil in die CH und wird es dort repariert, liegt der Ort der Leistung gemäß § 3a Abs. 2 UStG in D und nicht in CH. Da die Leistung tatsächlich aber in CH erbracht wird, könnte es sein, dass es zu einer Doppelbesteuerung käme, weil der CH-Fiskus u.U. auch die Hand aufhält. Daher wurde mit BMF-Schreiben vom 8.12.2009 geregelt, dass es nicht beanstandet wird, wenn der Vorgang in D nicht der USt unterworfen wird.

Nachzulesen hier: http://www.fides-treuhand.de/fileadmi...2_2009.pdf

Die Sache ist also ohne Steuer einzubuchen. Ob nicht steuerbar oder steuerfrei ist aus meiner Sicht reine Geschmackssache.

Die Rücksendung des Teils stellt keine Lieferung im USt-Sinne dar und spielt deshalb keine Rolle.

Gruß
Gustav
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