PC-Bildschirme

Anna Werner
Der PC-Bildschirm ist ein Wirtschaftsgut, das nicht selbstständig nutzbar ist. Nicht selbständig nutzungsfähige Büromaschinen, wie ein PC-Monitor, sind bei Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR nicht als GWG zu behandeln. Sie sind als "Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung" zu aktivieren und sind über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abzuschreiben. Alternativ können Unternehmen einen PC-Bildschirm im Rahmen der Digital-Afa komplett im Jahr der Anschaffung abschreiben.

Wurde der Bildschirm im zeitlichen Zusammenhang mit einem Rechner angeschafft, gehören die Kosten zu den Anschaffungskosten des PCs. Für ein als Ersatz angeschafftes Gerät besteht aber die Wahlfreiheit, es kann entweder einzeln oder zusammen mit dem genutzten PC als Set betrachtet und aktiviert werden.


Beispiel

Unternehmer A kauft für sein Unternehmen zwei PC-Bildschirme. Die Kosten für beide Bildschirme betragen 600,00 EUR.  

Buchung

Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattungen 600,00 EUR
Vorsteuer 114,00 EUR an Bankkonto 714,00 EUR


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letzte Änderung A.W. am 20.02.2023
Autor(en):  Anna Werner

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