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Neunkirchen
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können sofort abgeschrieben werden. Als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) wird jedes Gut bezeichnet, bei dem die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten den Betrag von 800 Euro bzw. 1.000 Euro bei einer Sammelabschreibung nicht übersteigen. Sie müssen beweglich und abnutzbar sowie selbstständig nutzbar sein (siehe EStG §4 Abs. 3 Satz 3, §6 Abs. 2). Wenn die genannten Voraussetzungen, die im Folgenden weiter erläutert werden, erfüllt sind, dann stehen Unternehmen zwei Möglichkeiten zur Wahl:Beispiel: Ein Bürostuhl ist selbstständig nutzbar und daher ein GWG. Ein Ersatzteil für ein Bürogerät ist nicht selbstständig nutzbar und fällt damit auch nicht unter die GWG.
| Bruttopreis -19 % USt (ggf. 7 % USt) | |
| - | Skonto, sonstige Rabatte |
| - | Zuschüsse |
| = | Netto-Anschaffungskosten |
Beispiel: Ein Architekturbüro schafft für den Mitarbeiter Klaus M. Eine neue Büroausstattung an: Schreibtisch, Stuhl, Lampe, PC. Die Schreibtischlampe kostet 120 €. Damit handelt es sich um eine Betriebsausgabe, die sofort abzusetzen ist. Der Bürostuhl kostet 300 €. Damit fällt er unter die GWG, dafür gilt die Sofortabschreibung. Der Schreibtisch kostet 830 €. Handelt es sich dabei um einen Bruttopreis, muss die Mehrwertsteuer abgezogen werden. Dann wäre der Schreibtisch als GWG im ersten Jahr sofort abschreibbar. Handelt es sich um den Nettopreis, muss das Architekturbüro den Schreibtisch über längere Zeit abschreiben: Entweder über die Nutzungsdauer oder in einer Sammelabschreibung. In diese müsste dann aber auch der Stuhl mit eingehen. Denn beide Abschreibungsverfahren nebeneinander sind nicht zulässig.
Beispiel 1: Kehren wir zurück in unser Architekturbüro. Klaus M. Hat seinen Schreibtisch für 830 € netto bekommen. Hat sich das Büro für die GWG-Sofortabschreibung entschieden, muss es den Schreibtisch über die Nutzungsdauer abschreiben. Die aktuelle AfA-Tabelle weist eine Abschreibungsfrist von 13 Jahren für Büromöbel aus. Hat sich das Büro für die GWG-Sammelabschreibung entschieden, dann kann es den neuen Schreibtisch über fünf Jahre abschreiben - zusammen mit allen anderen im Veranlagungszeitraum angeschafften GWG.
Beispiel 2: Nehmen wir ein anderes Unternehmen, das in einem Jahr einen Großteil der Mitarbeiter mit neuen Schreibtischen versorgen muss. 10 Tische im Wert von je 300 € netto. Das Unternehmen könnte per Sofortabschreibung 3.000 € ansetzen. Im nächsten Jahr kann das Unternehmen dann aber vielleicht nur noch Büromaterial absetzen.
Beispiel: Ein Unternehmen hat 2017 ein schlechtes Geschäftsjahr gehabt. Doch 2018 und 2019 stehen einige gute Aufträge ins Haus. Wenn das Unternehmen in dieser Situation für 2017 die Pool-Abschreibung gewählt hat, dann verlegt es Abschreibungsmöglichkeiten in die Folgejahre.
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Quelle: Haufe.de, Finanztip.de, Akademie.de, SmartSteuer.de letzte Änderung W.V.R. am 11.10.2023 Autor(en): Wolff von Rechenberg Bild: Bildagentur PantherMedia / Phovoi_R |
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Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
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