IFRS - International Financial Reporting Standards

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Die International Financial Reporting Standards (IFRS) geben internationale Standards bzw. Vorschriften für die Rechnungslegung erwerbswirtschaftlicher Unternehmen an. Sie wurden vom International Accounting Standards Board (IASB) mit dem Ziel der allgemeinen, weltweiten Harmonisierung der Rechnungslegung erlassen. Ähnlich wie die HGB-Vorschriften dienen auch die IFRS-Regelungen dazu, die Adressaten, d.h. Anteilseigner, Gläubiger oder sonstige Interessenten, mit ausreichend Informationen zu der finanziellen Lage eines Unternehmens zu versorgen. Während jedoch das HGB nur vergleichsweise kurze und allgemeine Vorschriften zur Rechnungslegung enthält, woraus sich Nachteile in der Auslegungsbedürftigkeit der Normen ergeben, sind die Angaben der IFRS wesentlich ausführlicher und auf Einzelfälle bezogen, womit die Informationspflichten zwar ausgeweitet werden,  jedoch auch der deutlich größere Umfang und Wiederholungen begründet liegen.

Das IFRS-System ist kein geschlossenes Regelwerk, sondern setzt sich mit wesentlichen Einzelfragen auseinander. Es besteht aus drei grundlegenden Teilen, die folgender Abbildung zu entnehmen sind. Auf die Grundlagen des Framework bauen sich sowohl die Standards, als auch die Interpretations auf, wobei eine inhaltliche Konkretisierung von „unten nach oben“ festzustellen ist:
  IFRS Aufbau
Das Framework beinhaltet sämtliche Grundlagen der Rechnungslegung, die jedoch nicht als verbindlich anzusehen sind. Es werden allgemeine Hinweise zur Zielsetzung und zur qualitativen Ausgestaltung von Konzernabschlüssen sowie Definitionen und Ansatzmöglichkeiten der einzelnen Posten gegeben.

Die Standards behandeln einzelne Punkte des Jahresabschlusses, z.B. dessen Darstellung und formale Gliederung. Dabei muss er folgende Komponenten enthalten:

  • Vermögens- und Finanzlage zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres (2 Bilanzen!)
  • Gesamterfolg
  • Eigenkapitalveränderung
  • Zahlungsströme
  • Anhang: Ausweis der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen


Zur Zeit sind 36 Standards in Kraft. Dabei soll jeweils ein Standard ein spezifisches Bilanzierungsproblem behandeln. Dazu werden Begriffe definiert, Ziele erklärt und Anwendungen aufgezeigt sowie ausführliche Einzelfallregelungen diskutiert.

Die Interpretations stellen eine offizielle Auslegung der Standards dar. Sie dienen deren Ergänzung und sollen eventuelle Unklarheiten beseitigen.

Seit 01.01.2005 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen dazu verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den IFRS zu erstellen. Große Kapitalgesellschaften können zudem ihren Einzelabschluss nach IFRS aufstellen und damit den ursprünglichen HGB-Abschluss ersetzen. Für die Bemessung der Ausschüttungen und Steuern muss jedoch auch weiterhin der HGB-Einzelabschluss angefertigt werden, so dass sich die Kosten in diesem Bereich für die Unternehmen verdoppeln.

Kritik an diesem internationalen Regelwerk ergibt sich vor allem aus dessen enormen Umfang, der bereits mehr als 1000 Seiten umfasst, wobei offizielle Interpretationen und Ergänzungen noch hinzukommen. Es ist also nicht nur zunehmend unüberschaubarer, sondern enthält auch redundante Informationen und ist zusätzlich stark an der angloamerikanischen Rechnungslegung orientiert, wodurch nationale Standards außer Acht gelassen werden.

Dennoch tragen die IFRS zu einer allgemeinen Vereinheitlichung der Rechnungslegung international bei und unterstützen damit die Vergleichbarkeit der Unternehmen, was gerade im Zuge der Globalisierung unabdingbar erscheint.



Quellen:
- Buchholz, R.: Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS, 4. Aufl., München 2004.
- Schultz, V.: Basiswissen Rechnungswesen, 4.Aufl., München 2006.

Abbildung in Anlehnung an: Buchholz, S. 211. 


Erstellt von Redaktion RWP am 18.09.2008

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