Anhang

Der § 264 Abs. 1 HGB legt fest, dass der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft zusätzlich einen Anhang und einen Lagebericht enthalten soll, der „mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit“ bildet. Der Anhang hat die Aufgabe, den Adressaten zu informieren. Er soll die Bilanz durch das Wahlrecht, bestimmte Positionen im Anhang zu erklären, entlasten und ein falsches Bild, dass durch die Zahlen entstehen könnte durch weitere Erläuterungen korrigieren.

Die wesentlichen Vorschriften für den Anhang finden sich in den §§ 284-288 HGB.
Es werden Erläuterungen zu einzelnen Bilanz- und GuV-Positionen gefordert sowie Angaben zu den gewählten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden und Begründungen bei Änderung dieser Methoden. Es müssen sonstige Pflichtangaben gemacht werden, die in § 285 HGB niedergeschrieben sind. Im Allgemeinen unterscheidet man vier Formen der Angaben, die im Anhang gemacht werden können:

  1. Pflichtangaben:
    Diese Angaben müssen in jedem Jahresabschluss gemacht werden. Dazu gehören Erläuterungen, Darstellungen, Ausweise, Begründungen und Aufgliederungen.
  2. Wahlpflichtangaben:
    Diese Angaben sind Angaben, die im Anhang oder direkt in der Bilanz bzw. GuV gemacht werden können. Trotzdem müssen sie gemacht werden.
  3. Zusätzliche Angaben: 
    Hierunter versteht man Angaben, die absichern, dass dem Adressaten des Jahresabschlusses ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gegeben wird.
  4. Freiwillige Angaben:
    Freiwillige Angaben sind zusätzliche Informationen, die im Anhang gemacht werden können.

Die Angaben müssen den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung genügen und  dementsprechend wahrheitsgemäß, klar und übersichtlich sein.

Für den Aufbau des Anhangs gibt es keine vorgeschriebene Gliederung. Sobald sich das Unternehmen für ein Gliederungsschema entschieden hat, muss es auf Grund der Stetigkeitsforderung weiterhin beibehalten werden.
Nach § 284 Abs. 1, 2 HGB sind folgende Angaben zu machen:

  • Es sind die Angaben zu machen, bei denen eine weitere Erläuterung im Anhang vorgeschrieben ist oder welche bei Ausübung eines Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder der GuV auftauchen.
  • Es müssen die angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze angegeben werden.
  • Es müssen die Umrechnungsgrundlagen angegeben werden, die für die Umrechnung einer fremden Währung herangezogen worden sind.
  • Es müssen die Änderungen von Methoden angegeben und ihr Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erläutert werden.
  • Es muss angegeben werden, wenn zu den Herstellungskosten auch die Zinsen für Fremdkapital gerechnet wurden.


Nach § 285 HGB sind folgende sonstige Angaben zu machen:

  • Zu den angegebenen Verbindlichkeiten müssen die Gesamtbeträge ausgewiesen und eine Restlaufzeit, die mehr als fünf Jahre beträgt angegeben werden.
  • Es müssen die Folgen der nach § 254 und § 280 HGB vorgenommenen Abschreibungen aufgezeigt werden.
  • Es muss die Belastung durch die Einkommens- und die Ertragssteuer angegeben werden.
  • Wenn das Umsatzkostenverfahren angewandt wird, dann müssen der Material- und der Personalaufwand nach dem Gesamtkostenverfahren nochmals gegliedert werden.
  • Die Mitglieder der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates oder des Beirates sind in Gruppen einzuteilen und die Gesamtbezüge und Ansprüche, die sie geltend machen können, anzugeben.
  • Für diese Personengruppen gewährte Vorschüsse und Kredite müssen inkl. Zinsen angegeben werden sowie die zurückgezahlten Beträge und die Haftungsverhältnisse, die für diese Personen eingegangen wurden.
  • Es sind alle Mitglieder dieser Personengruppen mit ihrem vollständigen Namen und ihrem Beruf aufzulisten. Zusätzlich müssen die besonderen Positionen, die diese im jeweiligen Rat einnehmen, erwähnt werden.
  • Name, Sitz, Eigenkapital, Ergebnis des letzten Jahres, sowie die Höhe der Anteile am Kapital der Unternehmen, an denen Anteile gehalten werden, müssen angegeben werden.
  • Name, Sitz und Rechtsform des Unternehmens, deren uneingeschränkt haftender Gesellschafter die Gesellschaft ist, müssen angegeben werden.
  • Rückstellungen, die sehr hoch ausgefallen sind, müssen erläutert werden.
  • Name und Sitz des Mutterunternehmens, welches den Konzernabschluss aufstellt, muss enthalten sein.


Weitere Angaben sind im § 285 HGB zu finden.

Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 264a HGB müssen bestimmte Angaben, die im § 288 HGB zu finden sind, nicht machen. Mittelgroße Kapitalgesellschaften brauchen nach § 288 HGB die Untergliederung der Umsatzerlöse nach Regionen nicht durchführen.



Quellen:
- Ditges, J./ Arendt, U: Bilanzen, 10. Aufl., Ludwigshafen 2002.
- Kremin-Buch, B.: Internationale Rechnungslegung, 2. Aufl., Wiesbaden 2002.
- Penné, G./Schwed, F./ Janßen, S.: Bilanzprüfung, Stuttgart 2000.

Drucken RSS

Literaturhinweise

Excel-Tools

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Kommentare werden redaktionell geprüft bevor sie veröffentlicht werden.

Ihr Name:
Ihre E-Mail:
Smileys
Lachen  happy77  happy73 
Mr. Green  Skeptisch  Idee 
Frage  Ausrufezeichen  Zwinkern 
Böse  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  schlafen 
denken  lesen  klatschen 
Schutz vor automatischen Mitteilungen:
Schutz vor automatischen Mitteilungen

Symbole auf dem Bild:

 



Anzeigen

Excel Tool

Schreiben_pm_Elena_Elisseeva.jpg
Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. Excel- Tool bestellen >> 

RS-Liquiditätsplanung L

RS-Liquiditaetsplanung L.jpg
Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Klein- unternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Preis 20,- EUR. Excel-Tool bestellen >>

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 49,- EUR bestellen >>

Veranstaltungs-Tipp

  Haufe Akademie GmbH & Co. KG
Verrechnungspreis-Ermittlung – Überblick über steuerliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen bei der Ermittlung von Ver- rechnungspreisen. Mehr Infos >>

Zinsrechnung- Tool

Zinsrechnung ist ein auf Excel 2007 basierendes Makro unterstütztes Tool. Mit diesem Tool können Annuitätendarlehen (Zins- und Tilgungsrate) und Kontrokorrent- staffeln ( z.B. zur Verzinsung von Gesellschafterkontern) berechnet werden. Die Einrichtung und Nutzung ist in einem Handbuch beschrieben. Excel- Tool
bestellen >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen.
Zur Stellenbörse >>

WEB-TIPP

Facebook

Twitter

RSS Feed

Besuchen Sie die Seite von Rechnungswesen-Portal.de auf Facebook und twitter und abonnieren Sie unseren RSS-Feed.