Eigenverbrauch

Alexander Wildt
Unter Eigenverbrauch wird die Nutzung bzw. Entnahme betrieblicher Vermögensgegenstände für den Privatgebrauch verstanden. Darunter fällt zum Beispiel die Nutzung des betrieblichen Telefons für Privatgespräche oder die privaten Fahrten mit dem Firmenwagen. Die Entnahme von Produkten des Unternehmens für den privaten Konsum wird ebenfalls als Eigenverbrauch verbucht.

Die entnommenen Waren sind zum Einkaufspreis bzw. Herstellungspreis zuzüglich der Umsatzsteuer zu verbuchen. Telefonkosten etc. werden anteilig verrechnet. Geldentnahmen werden selbstverständlich ohne Umsatzsteuer verbucht. Die Nutzung des Firmenwagens für den privaten Bedarf wird ebenfalls gebucht, wobei hier spezielle Regelungen zur Ermittlung des privaten Anteils zu beachten sind. Die Buchungen erfolgen dabei auf ein gesondertes Ertragskonto.


Info

In der Praxis geschehen auch unternehmensfremde Vorgänge, also für die private Verwendung. Diese Vorgänge können sein:  
  • Privatentnahmen von Gegenständen, Erzeugnisse und Anlagegütern 
  • Der private Einsatz vom betrieblichen Anlagevermögen, wie z.B. Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 
  • Eine private Inanspruchnahme betrieblicher Leistungen, dazu zählen überwiegend Reparaturarbeiten von Beschäftigten des Unternehmens.

Buchhaltungstechnische Abwicklung

Das Konto Entnahme von Gegenständen und sonstige Leistungen gehört zu den Ertragskonten. Der Saldo des Kontos Entnahme von Gegenständen und sonstige Leistungen wird über das GuV-Konto abgeschlossen.

Sämtliche Buchungen auf dem Konto Entnahme von Gegenstände und sonstige Leistungen sind auf der Habenseite zu erfassen. Diese Entnahmen von Gegenständen und sonstige Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig. Diese Vorgänge sind umsatzsteuerpflichtig, weil der Unternehmer als natürliche Person dem Endverbraucher gleichgestellt wird.


Aufgaben

  1. Der Geschäftsführer der ATEX OHG entnimmt für sein privates Büro zuhause einen Schreibtisch zum Herstellwert / Einstandspreis  von 1.200 € + 19 % Umsatzsteuer. Wie buchen Sie diesen Sachverhalt?
  2. Welche Belegform muss für den Vorgang einer ordnungsgemäßen Erfassung der Entnahmen von Gegenständen und sonstige Leistungen gewählt werden? 
  3. Bei der Entnahme –siehe Fall 1 – wird festgestellt, dass sich auf dem Schreibtisch erhebliche Kratzer befinden und eine Schublade verzogen ist. Diese Arbeiten werden in der eigenen geführten Werkstatt nach folgender Berechnung ausgeführt:
Betriebliche Leistung 4/66 vom 18.8.2015 Eigenbeleg
Kleinreparaturen am Schreibtisch
Übernahme aus dem Ausstellungsraum in das Privathaus des Geschäftsführers Anton Schmehler am 18.8.2015 in der Werkstatt 

Theo Schumacher 2,5 Stunden pro Stunde 38,60 € = 96,50 €
Bernd Esch 1,5 Stunden pro Stunde 32,00 € = 48,00 €
= Nettosumme   =
144,50 €
+ 19 % Umsatzsteuer   =
27,46 €
= Entnahme der sonstigen Leistungen   =
171,96 €
 
Wie buchen Sie diesen Sachverhalt?  

Lösungen

1. Aufgabe:

Privatkonto (Entnahme) 1.428 €  
an Entnahme von Gegenständen
und sonstigen Leistungen
  1.200 €
an Umsatzsteuer   28 €


Hinweis: Abschlussbuchung

Entnahme von Gegenständen
und sonstigen Leistungen
1.200 €  
an GuV-Konto   1.200 €

Das Privatkonto wird über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen. 

2. Aufgabe:

Eigenbeleg: Besonders wichtig ist, dass auf dem Eigenbeleg den Nettowert und die Umsatzsteuer ausgewiesen ist.

3. Aufgabe:

Privatkonto (Entnahme) 172 €  
an Entnahme von Gegenständen
und sonstige Leistungen
  144,50 €
an Umsatzsteuer   27 €


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letzte Änderung A.W. am 13.11.2023
Autor(en):  Alexander Wildt


Autor:in
Herr Alexander Wildt
Unser Excel-Experte Herr Dipl. Betriebswirt Alexander Wildt verfügt über mehrjährige Erfahrungen in der Erstellung professioneller Excel-Lösungen im betriebswirtschaftlichen Bereich und in der Beratung unserer Kunden bei der Anwendung der Tools aus unserer eigenen Vermarktung.
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