Reverse Charge Verfahren - Überblick mit Beispielen und Musterrechnung

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß UStG

Alexander Rodosek
In diesem Artikel wird die umgekehrte Steuerschuldnerschaft "Reverse Charge" nach dem deutschem Umsatzsteuergesetz erläutert. Dabei werden folgende Fragen geklärt:
  • Was ist die umgekehrte Steuerschuldnerschaft?
  • Wo ist der Unterschied zum Regelfall der Steuerschuldnerschaft?
  • Auf welche Geschäftsvorfälle findet die Vorschrift Anwendung?
  • Welche Anforderungen ergeben sich an die Rechnungsstellung?

Regelfall - Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer

Die Steuerschuldnerschaft richtet sich bei der Umsatzsteuer grundsätzlich nach dem §13a UStG. Dabei liegt sie regelmäßig bei dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausführenden Unternehmer [1]. Dieser vereinnahmt per Rechnungszahlung die Umsatzsteuer und führt sie im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt ab. Der empfangende Unternehmer macht, im Falle der Berechtigung zum Vorsteuerabzug, die gezahlte Vorsteuer beim Finanzamt geltend.

§13b UStG – Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Das Prinzip der umgekehrten Steuerschuldnerschaft

Der §13b UStG führt zu einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft, für Auslands- und Inlandsgeschäfte mit bestimmten Waren bzw. Lieferungen und sonstigen Leistungen. Dabei wird die Steuerschuldnerschaft vom ausführenden Unternehmer auf den Käufer übertragen. Der Veräußerer stellt in Folge dessen den Nettobetrag in Rechnung. Der Käufer ist sodann für die Anmeldung der zu zahlenden Umsatzsteuer in Deutschland im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung verantwortlich.

Die Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer wird dabei zunächst nicht beeinträchtigt. [2] Der §13b UStG führt somit nicht, wie die Regelung eventuell auf den ersten Blick vermuten lässt, zu einer höheren Steuerbelastung des Käufers, sondern ist eine reine Modifikation des Verfahrens. Tatsächlich ist dies für den Käufer sogar ein Vorteil, da die Mehrwertsteuer nicht bis zur Erstattung der Vorsteuer vorgestreckt werden muss. Nachzahlungen ergeben sich nur für nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer. Das Reverse Charge Verfahren dient vor allem der Vereinfachung des Steuerwesens, aber auch der Bekämpfung von Steuerbetrug (s.g. "Karussellbetrug"). [3]

Anwendungsbereich des §13b UStG

Von der Regelung erfasste Geschäftsvorfälle

Die Absätze (1) und (2) des §13b regeln zunächst die Steuerentstehung für bestimmte Geschäftsvorfälle. In Absatz (5) sind die Konstellationen festgehalten, bei denen der empfangende Unternehmer die Umsatzsteuer schuldet.

Im Folgenden findet sich eine Übersicht der von der Regelung erfassten Geschäftsvorfälle. Sie stellt keine abschließende Aufzählung dar und ersetzt keine abschließende Prüfung. Zu beachten sind auch etwaige Zusatzbedingungen und Ausnahmeregelungen.
§13b Absatz Beschreibung Ausnahmen Erbringung durch ... Erbringung an ...
 (1) sonstige Leistung im Inland nach §3a (2)
  • wenn Leistungserbringer Kleinunternehmer ((5) S. 8)
im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer Unternehmer oder juristische Person (Abs. (5) S. 1 - 1. Hs.); auch wenn für nichtunternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 6)
(2) Nr. 1 Werklieferungen
  • wenn Leistungserbringer Kleinunternehmer ((5) S. 8)
im Ausland ansässigen Unternehmer Unternehmer oder juristische Person (Abs. (5) S. 1 - 1. Hs.); auch wenn für nichtunternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 6)
(2) Nr. 1 nicht unter (1) fallende sonstige Leistung
  • wenn Leistungserbringer Kleinunternehmer ((5) S. 8)
im Ausland ansässigen Unternehmer Unternehmer oder juristische Person (Abs. (5) S. 1 - 1. Hs.); auch wenn für nichtunternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 6)
(2) Nr. 4 Bauleistungen, Werklieferungen + sonst. Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken (Definition in S. 2)
  • wenn Leistungserbringer Kleinunternehmer ((5) S. 8) oder 
  • Planungs- & Überwachungsleistungen (Ausnahme gilt nicht, wenn unter Nr. 1 - Ausland); oder 
  • Empfänger Person des öffentlichen Rechts und Leistung für nichtunternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 10)
  Unternehmer (auch Subunternehmer), wenn er die Leistung nachhaltig erbringt; Annahme bei Bescheinigung durch Finanzamt. (Abs. (5) S. 2); auch wenn für nichtunternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 6)
(2) Nr. 8 Reinigen von Gebäuden
  • wenn Leistungserbringer Kleinunternehmer ((5) S. 8)
  • Empfänger Person des öffentlichen Rechts und Leistung für nichtunternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 10)
  Unternehmer (auch Subunternehmer), wenn er die Leistung nachhaltig erbringt; Annahme bei Bescheinigung durch Finanzamt. (Abs. (5) S. 5); auch wenn für nicht unternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 6)
(2) Nr. 10 Lieferung Handys, Tablets, Spielekonsolen und integrierte Schaltkreise zwecks Einbaus
  • wenn Leistungserbringer Kleinunternehmer (Abs. (5) S. 8) 
  • bei Differenzbesteuerung (Abs. (5) S. 9) oder 
  • Empfänger Person des öffentlichen Rechts und Leistung für nichtunternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 10)
  an einen Unternehmer (Abs. (5) S. 1 - 2. Hs.); auch wenn für nichtunternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 6)

Reverse Charge - Rechnung

Rechnungsanforderungen bei Reverse Charge

Die Rechnungsstellung erfolgt mit Mehrwertsteuerausweis, jedoch mit einem Prozentsatz von null. Seit 2013 ist ein Hinweis auf die Anwendbarkeit der umgekehrten Steuerschuldnerschaft auf dem Rechnungsdokument verpflichtend. [4] Dies geschieht in der Praxis z.B. durch den Satz "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" oder "Local VAT applicable".[5] Fehlt diese Angabe, ändert dies nichts an der Anwendbarkeit des Reverse Charge Verfahrens und der Steuerschuldnerschaft, da der §13b keine korrekte Rechnungsstellung voraussetzt.
Fehlerhafte Reverse-Charge Rechnung

Gehen der ausführende und der empfangende Unternehmer fälschlicher Weise von der Anwendbarkeit des §13b UStG aus, kann die umgekehrte Steuerschuldnerschaft unter Umständen trotzdem bestehen, solange hierdurch keine Steuerausfälle entstehen. [6]

Beispiele – Reverse Charge

Beispielfall – Anwendbarkeit der umgekehrten Steuerschuldnerschaft

Unternehmer A hat seinen Sitz in Irland und betreibt eine Online Suchmaschine mit Werbefunktion. Unternehmer B (vorsteuerabzugsberechtigt) mit Sitz in Deutschland schaltet für einen Monat eine Werbeanzeige in der Suchmaschine des Unternehmers A. Hierfür stellt dieser einen Betrag von 100 Euro exkl. Mehrwertsteuer in Rechnung.

Die Fallkonstellation erfüllt die Voraussetzungen des §13b (2) Nr. 1 UStG. Somit schuldet der Unternehmer B, mit Sitz in Deutschland, die Mehrwertsteuer.

Unternehmer A aus Irland stellt zum Ende des Monats eine Rechnung an Unternehmer B aus über einen Rechnungsbetrag von 100 Euro mit 0 Prozent Mehrwertsteuer. Auf der Rechnung wird auf die Anwendbarkeit der Reverse Charge Regelung hingewiesen.

Unternehmer B zahlt den Rechnungsbetrag in Höhe von 100 Euro. Er gibt im Rahmen seiner Umsatzsteuervoranmeldung den Rechnungsbetrag von 100 Euro in Feld Nummer 46 und die darauf entfallende Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Euro in Feld Nummer 47 an.

Gleichzeitig kann er die geschuldeten 19 Euro in Feld Nummer 67 angeben, sodass sich die Steuerschuld mit der abzuziehenden Vorsteuer saldiert.

Eine Musterrechnung zu dem Beispiel steht für Sie zum Download zur Verfügung. Musterrechnung >>

Beispielfall – Nichtanwendung der Reverse Charge Regelung trotz Vorliegen der Voraussetzungen

Fallkonstellation wie im obigen Beispiel; trotzdem stellt Unternehmer A eine Rechnung an Unternehmer B über 100 Euro + 19 Euro Mehrwertsteuer.

Trotz klarer Rechtslage haben beide Parteien die Regelung der umgekehrten Steuerschuldnerschaft nicht angewendet. Unternehmer A schuldet, trotz der Anwendbarkeit der Reverse Charge Regelung die vereinnahmte Mehrwertsteuer (unrichtiger Steuerausweis).[7] Der Unternehmer B muss darauf achten, dass er in diesem Fall die gezahlte Vorsteuer im Rahmen des allgemeinen Besteuerungsverfahrens geltend zu machen hat.

Zusammenfassung

Die wichtigsten Fakten zur umgekehrten Steuerschuldnerschaft noch einmal zusammengefasst:
  • Die Reverse Charge Regelung verschiebt die Steuerschuldnerschaft zu dem die Lieferung oder Leistung empfangenden Unternehmer
  • Nur gewisse Geschäftsvorfälle fallen unter die Regelung
  • An die Rechnung und die Umsatzsteuervoranmeldung werden spezielle Anforderungen gestellt
  • Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer, die i.R.d. Regelung Mehrwertsteuer schulden, können diese als abziehbare Vorsteuer geltend machen


Fußnoten:

[1] Siehe §13a Nr. 1 UStG.
[2] Siehe §15 (1) Nr. 4 UStG.
[3] vgl. Sölch/Ringle/Heuermann „Umsatzsteuergesetz“ - §13b Rn. 1-2.
[4] Siehe Art. 226 Nr. 11 MwStSystRL.
[5] Siehe auch §14a (1) und (5) UStG.
[6] Siehe §13b (5) S. 7 UStG.
[7] Siehe §14c (1) UStG.



letzte Änderung A.R. am 19.04.2023
Autor(en):  Alexander Rodosek
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Pe3check


Autor:in
Herr Alexander Rodosek
ist Mitgründer der Plattformen meinBafoeg.de und dasElterngeld.de. Als Geschäftsführer leitet er in seinem Unternehmen die Bereiche Recht und Finanzen. Rodosek absolvierte ein Wirtschaftsrechtstudium (LL.B.) in Köln und erwarb den Master in Wirtschaftsprüfung, Steuern, Recht und Finanzen (M.Sc.). Er verfügt über Berufserfahrung in der Versicherungswirtschaft, verfasst regelmäßig Fachbeiträge für Controlling-Portal.de und arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der TH Köln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

24.11.2018 00:18:16 - Katrin

Kann das reverse charge - Verfahren Anwendung finden, wenn ich als nicht in Deutschland ansässige Privatperson einem in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen eine Rechnung ausstelle? Es handelt sich um freelance - Leistungen im kleinen Umfang. Wie muss eine solche Rechnung aussehen? Vielen Dank
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR inkl. MwSt. im Jahr oder 12,- EUR im Monat! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Die Mubea Aerostructures GmbH, ehemals RUAG Aerospace Structures GmbH, hat sich über viele Jahrzehnte als führender Lieferant von anspruchs­vollen Komponenten und Baugruppen für die Luftfahrt etabliert. Das Unternehmen ist ein vom Luftfahrt­bundesamt zugelassener Herstell­betrieb, nach EN 9100 ze... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Ihre Aufgaben: In Ihrer Rolle als Kreditorenbuchhalter*in kontieren Sie die Eingangsrechnungen und verbuchen bestellbezogene und nicht bestellbezogene Eingangsrechnungen in unserem elektronischen Workflow. Sie übernehmen Kontenklärungen mit Lieferant*innen und die allgemeine Kontenabstimmungen im... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter und Bilanzbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit
Hinter außergewöhnlichen Produkten steht meist eine ebenso außergewöhnliche Geschichte, sowie außergewöhnliche Menschen. Die Entstehungsgeschichte von NEWSHA hat Liebhaber und Kenner von der ersten Minute an fasziniert. NEWSHA erobert seit 2013 unaufhaltsam ihren festen Platz in exklusiven Salons... Mehr Infos >>

Junior-Buchhalter (m/w/d) in der Immobilienwirtschaft
Die Optima-Aegidius-Firmengruppe ist ein Familienunternehmen, das seit über 50 Jahren rund 200.000 qm Immobilien im Wert von 2 Mrd. € im Eigen- und Fremdbestand in München, Berlin, New York, Kitzbühel und Cádiz verwaltet. Wir entwickeln Büro- und Wohnprojekte im In- und Ausland und stehen für ein... Mehr Infos >>

Spezialistin / Spezialist (w/m/d) für Organisations- und Qualitätsmanagement
Die BSR ist das größte kommunale Entsorgungs­unternehmen in Deutschland. Mit umfangreichen Entsor­gungs­dienstleistungen und einem sauberen Stadtbild leisten wir einen Beitrag für die Lebensqualität in Berlin. Wir orientieren uns an Wirtschaftlichkeit sowie an hohen sozialen und ökologischen Stan... Mehr Infos >>

Leiterin Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Die Stadtreinigung Hamburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Wir möchten den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts in allen Bereichen erhöhen. Daher sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fac... Mehr Infos >>

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deu... Mehr Infos >>

Senior Accountant - Remote
Als Remote-First-Unternehmen seit 2012 ermöglicht GOhiring, die führende Software-Lösung im Bereich automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics, Recruiter:innen, den Jobposting-Prozess von überall aus zu managen. Von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

Candis-logo-black-beige.png

Effizienter, schneller, intuitiver: das Rechnungsmanagement mit Candis 
Vom automatischen Rechnungseingang, über reibungslose Freigabeprozesse und ein GoBD-konformes Rechnungsarchiv zur nahtlosen Übertragung in die Buchhaltung – mit Candis erleben Sie ein digitalisiertes Rechnungsmanagement, genau nach Ihren Bedürfnissen. Intuitiv und ohne Handbuch. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>