Adapter-IH oder AV?

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Adapter-IH oder AV?
Ich stehe auf dem Schlauch:

Wir haben irgendwann mal eine Anlage gekauft, die nur mit einem sehr speziellen Adapter funktioniert. Der ist damals separat, weil einzeln bewertbar, aktiviert worden. Die Anlage ist seit 5 Jahren abgeschrieben. Jetzt mussten wir den Adapter erneuern. Wenn ich ihn aktiviere, muss ich ihn mit der Anlage abschreiben. Also sofort? Aber dann gehört er ja wieder nicht ins AV.

Ist bestimmt schon mal besprochen worden, helft mir bitte.
Danke
Gabib
Hallo,

ich persönlich würde ihn glaube als Instandhaltungaufwand verbuchen.

Dann ersparst dir das ganze aktivieren usw.

Gruß Reaper
Ich würde es so unterscheiden:

Wenn der Adapter damals in der Anlage mit dabei gewesen wäre und damit aktiviert worden, wäre es jetzt einfach Erhaltungsaufwand (Reparatur) um die Anlage betriebsbereit zu halten.

Aber da der Adapter selbst bilanziert wurde als WG des Anlagevermögens und jetzt ein neuer gekauft wurde müsste der wohl auch, wenn wieder einzeln bilanziert wird aktiviert werden. --> mal übertrieben gesagt wenn ein Auto alt ist und ein neues gekauft wird, kommt ja auch niemand auf die Idee es als Erhaltungsaufwand zu verbuchen.

Natürlich könnte man wenn das Ding nicht mega wertvoll ist, es einfach als Reparaturaufwand für die Anlage einbuchen und den anderen alten Adapter zeitversetzt ausbuchen. smile:oops:

Glaube nicht das bei solchen technischen Zusammenhängen das jemand sofort erkennt, das dies nun der gleiche Adapter ist.

Gruß


Maik




Gruß

Maik
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
Hier stimme ich Sroko zu.

Ich gehe irgendwie bei Adaptern von 15 Euro Baumarkt Dinger aus. Ich würde hier doch definitiv Maiks Ansatz wählen.
Naja, das Teil kostet über 300,00 €, aber das sind nur 2 % von dem Gesamtpreis der Anlage. Und wir können den Adapter auch nicht für irgendetwas anderes verwenden, als ein Spezialteil mit dieser Anlage zu verbinden. Es ist also nicht das Auto, um bei diesem Beispiel zu bleiben, sondern eher die Anhängekupplung, die aber nicht fest verankert ist.
Ich denke, ich buche es als IH und danke der Gemeinde für die klugen Gedanken.
Gabi B.
Bei den Verhältnissen würde ich es gleich als IH in den Aufwand.
Ich hätte es "damals" auch bei Anschaffung eher gleich zu Anlage dazu aktiviert, wenn der Stecker zu nix anderem taugt.

Um bei dem Beispiel zu bleiben: smile:klatschen:
Die Anhängerkupplung wird ja auch zum Auto aktivert, aber der Anhänger ist nicht selbständig nutzbar aber selbständig bewertbar, er kann auch mit anderen Autos genutzt werden.

Gruß

Maik
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
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