Nicht selbständig nutzbare GWG

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1 2 3 Nächste
Antworten
[ geschlossen ] Nicht selbständig nutzbare GWG
Huhu.
Nach §6 (2) EStG muss das Wirtschaftsgut selbständig nutzbar, beweglich und abnutzbar sein, und darf nicht mehr als 150,- € netto Herstellungs- oder Anschaffungskosten haben. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann ich das GWG sofort abschreiben.

Was passiert wenn eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist? Wenn das Wirtschaftsgut also zB nicht selbständig nutzbar ist, wohin muss ich das buchen? Einfach in den Aufwand buchen? Welchen Unterschied macht es dann ob es selbständig nutzbar ist? Sofortabschreibung kommt doch im Endeffekt genau auf das selbe raus oder nicht?
Hallo Niroko.

Zitat
Niroko quote:
Was passiert wenn eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist? Wenn das Wirtschaftsgut also zB nicht selbständig nutzbar ist, wohin muss ich das buchen?
Wenn das Wirtschaftsgut nicht selbständig nutzbar ist, dann ist es kein GWG mehr. Dann muss es aktiviert und über die entsprechende Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch die Herstellungs- oder Anschaffungskosten sind.

Gruß
Sunny  :wink:
Hallo Sunny,

vielen Dank für die Hilfe. Nur um sicher zu gehen, dass ich alles verstanden habe fasse ich nochmal zusammen:

Wirtschaftsgut selbständig nutzbar, abnutzbar, beweglich und Wert <150,-
--> Sofortabschreibung

Wirtschaftsgut selbständig nutzbar, abnutzbar, beweglich und Wert 150,01-1000,-
--> Poolabschreibung mit 1/5; im Jahr der Anschaffung und in den nächsten 4 Jahren

Wirtschaftsgut selbständig nutzbar, abnutzbar, beweglich und Wert >1000,-
--> Abschreibung entsprechend Nutzungsdauer und im ersten Jahr Abschreibungsbetrag verringert um 1/12x vorangegangene Monate

Wirtschaftsgut NICHT selbständig nutzbar
--> genau wie bei Wirtschaftsgut >1000,-

Stimmt das so? Muss ich also zB einen Drucker der ja regelmäßig nicht selbständig nutzbar ist und Anschaffungskosten von 70,- hat entsprechend der AfA-Tabelle über mehrere Jahre abschreiben? Und gibt es da nicht irgendeine Grenze bis zu der solche Sachen als Büromaterial gebucht werden dürfen (60,-)?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Niroko
Hi Niroko.

Zitat
Niroko quote:
Wirtschaftsgut selbständig nutzbar, abnutzbar, beweglich und Wert <150,-
--> Sofortabschreibung
Richtig.
(Anmerkung: Der Begriff Sofortabschreibung im wörtlichen Sinne ist nicht ganz korrekt. Um etwas abschreiben zu können, muss es überhaupt erst einmal als Anlagegut erfasst bzw. aktiviert werden. Da das hier aber nicht der Fall ist, spricht man eher von unmittelbarem Aufwand.)


Zitat
Niroko quote:
Wirtschaftsgut selbständig nutzbar, abnutzbar, beweglich und Wert 150,01-1000,-
--> Poolabschreibung mit 1/5; im Jahr der Anschaffung und in den nächsten 4 Jahren
Richtig.
Es spielt keine Rolle, ob das Wirtschaftsgut im Januar oder im Dezember angeschafft wurde. Außerdem findet keine Wertberichtigung statt, wenn das Wirtschaftsgut aus dem Unternehmen ausscheidet. Die Poolabschreibung wird dann so weiter geführt, als ob das Wirtschaftsgut noch vorhanden wäre.


Zitat
Niroko quote:
Wirtschaftsgut selbständig nutzbar, abnutzbar, beweglich und Wert >1000,-
--> Abschreibung entsprechend Nutzungsdauer und im ersten Jahr Abschreibungsbetrag verringert um 1/12x vorangegangene Monate
Richtig.
Die zeitanteilige Abschreibung im ersten Jahr und die zeitanteilige Abschreibung im letzten Jahr bilden zusammen ein „Abschreibungsjahr“. Hier findet eine Wertberichtigung statt, wenn das Wirtschaftsgut aus dem Unternehmen ausscheidet.


Zitat
Niroko quote:
Wirtschaftsgut NICHT selbständig nutzbar
--> genau wie bei Wirtschaftsgut >1000,-
Richtig.
Selbst dann, wenn es nur 1 Euro gekostet hat.


Zitat
Niroko quote:
Muss ich also zB einen Drucker der ja regelmäßig nicht selbständig nutzbar ist und Anschaffungskosten von 70,- hat entsprechend der AfA-Tabelle über mehrere Jahre abschreiben?
Ja. Der Drucker muss aktiviert und über 3 Jahre abgeschrieben werden. Gerechnet wird vom Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme.


Zitat
Niroko quote:
Und gibt es da nicht irgendeine Grenze bis zu der solche Sachen als Büromaterial gebucht werden dürfen (60,-)?
Nein. Die jetzige 150 € Grenze, die die damalige 60 € Grenze ersetzt hat, gilt nur für selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, sie gilt nicht für nicht selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter.


Gruß
Sunny  :wink:
Besten Dank Sunny. Ich schätze jetzt hab ich alles verstanden. =)
@ sunny

"Wenn es nicht selbstständig nutzbar ist, dann wird es aktiviert."???  :shock: Wie kommst du denn darauf?? Die Voraussetzung für Anlagevermögen ist ebenfalls die selbstständige Nutzbarkeit!!!

Und dann schreibst du noch "unabhängig von der Höhe der Anschaffungskosten"????
Das hab ich ja noch nie gehört! Wie ermittelst du denn bitte den Wert des AV?

Also...wenn es nicht selbstständig nutzbar ist, dann wird es in den Aufwand gebucht oder es handelt sich um nachträgliche Anschafftungskosten für ein Anlagegut (z.B. ein Autoradio, dass zeitnah nach der Anschaffung des PKWs angeschafft wurde, wird mit dem PKW als nachträgliche AHK aktiviert und abgeschrieben).

LG
Ponschie
Zitat
ponschie quote:
"Wenn es nicht selbstständig nutzbar ist, dann wird es aktiviert."???  :shock: Wie kommst du denn darauf??
Genau das gleiche machst du mit deinem Autoradio-Beispiel auch. Es ist nicht selbständig nutzbar und wird aktiviert. Der Unterschied dabei ist nur, dass das Autoradio auf Grund des Einbaus nicht eigenständig aktiviert wird, sondern eine Zuschreibung zum PKW erfolgt. Ein PKW-Anhänger ist auch nicht selbständig nutzbar (er braucht ein Zugfahrzeug). Der wird aber nicht dem PKW zugeschrieben, sondern eigenständig aktiviert, weil er eben nicht bei jeder Fahrt mitgeführt wird, im Gegensatz zum Autoradio.


Zitat
ponschie quote:
Und dann schreibst du noch "unabhängig von der Höhe der Anschaffungskosten"????
Das hab ich ja noch nie gehört!
Ein Wirtschaftsgut, das nicht selbständig nutzbar ist, ist kein GWG. Und wenn es kein GWG ist, ist es auch nicht von Bedeutung, ob das Wirtschaftsgut unter 150 € oder zwischen 150,01 € und 1000 € gekostet hat.


Zitat
ponschie quote:
Also...wenn es nicht selbstständig nutzbar ist, dann wird es in den Aufwand gebucht
Ein Drucker ist nicht selbständig nutzbar. Selbst wenn die Anschaffungskosten unter 150 € liegen, kann er trotzdem nicht in den Aufwand gebucht werden, weil dafür die GWG-Eigenschaft (selbständige Nutzbarkeit) fehlt. Er ist ganz normal zu aktivieren und über 3 Jahre abzuschreiben.


Gruß
Sunny  :wink:
@ sunny

Du beziehst dich also nur auf die nachträglichen Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes (das gilt ja u.U. auch für den Drucker als Peripheriegerät zum PC). Aber in deinem Beitrag klang das wie eine allgemein gültige Aussage. Und das ist definitiv nicht so.

Die nachträgliche AHK muss in einem angemessenen zeitlichen Verhältnis stehen (wenn der PC schon ein paar Jahre alt ist oder sogar schon abgeschrieben, dann ist es nicht angemessen, den Drucker als nachträgliche AHK zu aktivieren!). Oder Packtaschen für ein Fahrrad zählen auch nicht zu den nachträglichen AHK, da sie für mehrere Fahräder genutzt werden können und nicht nur dem einen speziellen Fahrrad zugeordnet werden können...usw, usw.

Wenn es sich nicht um nachträgliche AHK handelt wird es auch nicht aktiviert und ist somit Aufwand!!!

LG
Ponschie
Was ist AHK?

Genau das Problem mit der Aktivierung beschäftigt mich auch gerade. Gibt es tatsächlich keine Mindestgrenze ab wann aktiviert werden muß?

Beispiel aus der Praxis: Jemand kauft ein Adapter für 6,95€. (ein Adapter für z.B. Kopfhörer von 2,5 auf 3,5mm - "ist ganz schön teuer gewesen hätte man auch für 1,99€ bekommen können")
Der Adapter ist logischweise kein GWG. Er kann auch nicht einem anderen Gerät unmitelbar zugeordent werden.
Aber ich kann den doch jetzt nicht Aktivieren?

oder auch sowas wie ein Stempelhalter und Güter ohne wirklichen Wert.
An Ponschie:

Zitat
ponschie quote:
Also...wenn es nicht selbstständig nutzbar ist, dann wird es in den Aufwand gebucht oder es handelt sich um nachträgliche Anschafftungskosten für ein Anlagegut.
...
Du beziehst dich also nur auf die nachträglichen Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes.
...
Wenn es sich nicht um nachträgliche AHK handelt wird es auch nicht aktiviert und ist somit Aufwand!!!
Ich habe dein Beispiel mit dem Autoradio nur als Gegenpol für die eigentliche Hauptaussage (den PKW-Anhänger) aufgegriffen.

Das Autoradio ist nicht selbständig nutzbar. Da es in die Armatur des PKW’s eingebaut wird, wird es dem Hauptgegenstand PKW zugeschrieben.

Der PKW-Anhänger ist auch nicht selbständig nutzbar. Deshalb wird er noch lange nicht dem PKW zugeschrieben und erst recht nicht in den Aufwand gebucht. Er wird trotz der fehlenden selbständigen Nutzbarkeit als eigenständiges Anlagegut aktiviert und eigenständig abgeschrieben (nicht selbständig nutzbar, aber selbständig bewertbar). Der Anhänger ist kein Teil des PKW’s und führt auch nicht zu einer Wertsteigerung des PKW’s.

Nicht selbständig nutzbare Teile, die (nachträglich) als Zubehör erworben werden, um andere Wirtschaftsgüter zu ergänzen, werden nicht automatisch Teil des Wirtschaftsgutes und sind damit auch nicht automatisch dessen Nutzungsdauer unterworfen.

Gruß
Sunny  :wink:


[color=#0000BF]http://support.lexware.de/portal_support/09093-0000/supportProductFAQDetail?ID=000000000023702&searchTerms=None&area=&version=&batchStart:int=0[/color]
„Ab dem 1.1.2008 muss man die nicht selbständig nutzbaren, aber selbständig bewertbaren Wirtschaftsgüter zwingend nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG abschreiben.“

[color=#0000BF]http://de.wikipedia.org/wiki/Geringwertiges_Wirtschaftsgut[/color]
„Ein Drucker ist nicht selbständig nutzbar, da er einen PC benötigt, der ihm die Daten sendet. Ein PKW-Anhänger ist nicht selbständig nutzbar, weil er ein Zugfahrzeug benötigt. Beide Wirtschaftsgüter sind aber selbständig aktivierbar und werden somit linear entsprechend der AfA-Tabelle abgeschrieben.“

[color=#0000BF]http://lexwiki.de/index.php5?title=AfA[/color]
„Eine Besonderheit stellen die selbstständig bewertbaren Wirtschaftsgüter dar. … Beispiele für solche Wirtschaftsgüter sind der einfache PKW-Anhänger, ein Netzwerk-Drucker oder andere Peripherie-Geräte des Computers. Der Anhänger fährt nicht ohne ein Zugfahrzeug, aber kann von diversen Fahrzeugen gezogen werden; der Netzwerkdrucker hängt nicht an einem Computer, sondern an mehreren. Diese Wirtschaftsgüter sind über die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben, auch wenn der Wert unter 1.000 EUR netto liegt.“
Seiten: 1 2 3 Nächste
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Fachkräftemangel: Diese Branchen sind am meisten betroffen Fachkräftemangel: Diese Branchen sind am meisten betroffen Die Indexstudie von Pens.com/de zeigt, dass die Branche mit dem höchsten Fachkräftemangel das Ingenieurwesen ist, mit einem Gesamtwert von 8,24 von 10 Punkten. Dieser Wert ergab sich aus insgesamt 80.602......

Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Die intern durchgeführte Abrechnung von Lohn und Gehalt gehört zu den komplexen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Eine Vielzahl von Firmen entscheidet sich für den innovativen Ansatz, ihre Gehaltsabrechnungen......

Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Seit dem 1. April 2024 gibt es für Unternehmen eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung: das Qualifizierungsgeld. Grundlage ist das neu geregelte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung......


Aktuelle Stellenangebote


Lohnbuchhalter / Payroll Specialist (m/w/d) Unser kaufmännisches Team steuert unser tägliches Business. Ob in der Buchhaltung, im Customer Service, im Einkauf oder in der operativen Auftrags­bearbeitung: Wir lieben es, zu planen, zu strukturier......

Buchhalter (m/w/d) Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Wind plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks, Biogasanlagen sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit mehr als 25 Jahren bieten die hausintern......

Controller (m/w/d) Die Firma Windmöller steht für Fortschritt durch innovative und qualitativ hochwertige Produkte und einen ausgezeichneten Service für unsere Kunden. Unsere Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Holz......

Steuerassistent / Steuerfachwirt (m/w/d) Die LGG Steuerberatung GmbH ist ein modernes, erfahrenes Dienst­leistungs­unter­nehmen in den Bereichen Buchführung, Abschluss­erstellung und Steuer­beratung. Unser Hauptsitz befindet sich in Stuttgart,......

Lohnbuchhalter (m/w/d) Wir schicken 530 Lkw und 530 Anhänger durch ganz Europa. Täglich fallen dabei eine Menge Unter­lagen an: Werk­statt­auf­träge, Mängel­listen, HU- und SP-Nach­weise, Kontakt­daten, Fahrzeug­daten. Alle......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) Als Mitglied des Kurtz Ersa Konzerns sind wir ein Tochter­unter­nehmen mit 150 Mit­ar­bei­tenden. Wir planen, kon­struieren und bauen Auto­ma­ti­sie­rungs- und Pro­duktions­systeme für die Hand­habung......

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deu... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 750 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios (Novotel, Mercure, ibis, ibis styles,... Mehr Infos >>

Tax & Accounting Specialist (m/w/d)
Vielfalt gestalten. Wissen nutzen. Verantwortung tragen. Sicherheit geben. LEAVE YOUR MARK! Auch nach über 190 Jahren entwickeln wir unsere Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungslösungen permanent weiter. Mit großem Erfolg: Heute vertrauen mehr als 400.000 Unternehmen weltweit darauf,... Mehr Infos >>

Leiter/ -in Buchhaltung, Head of Accounting (m/w/d)
Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment, produziert und promotet Live-Events aller Genres und Größenordnungen in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG an 22 Standorten in ihren ... Mehr Infos >>

Anlagenbuchhalter:in (m/w/d)
Wir sind Helmholtz Munich. In einer sich schnell verändernden Welt entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft. Wir forschen in den Bereichen Stoffwechselgesundheit/​Diabetes, Umweltgesundheit, molekulare Targets und Therapien, Zellprogrammierung und ‑reparat... Mehr Infos >>

Junior-Buchhalter (m/w/d) in der Immobilienwirtschaft
Die Optima-Aegidius-Firmengruppe ist ein Familienunternehmen, das seit über 50 Jahren rund 200.000 qm Immobilien im Wert von 2 Mrd. € im Eigen- und Fremdbestand in München, Berlin, New York, Kitzbühel und Cádiz verwaltet. Wir entwickeln Büro- und Wohnprojekte im In- und Ausland und stehen für ein... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) für die Finanzbuchhaltung
Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment, produziert und promotet Live-Events aller Genres und Größenordnungen in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG an 22 Standorten in ihren ... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Kosten­rechnung (w/m/d)
Der Geschäftsbereich Finanzen und Controlling ist verant­wortlich für das Finanz- und Rechnungs­wesen des Forschungs­zentrums Jülich. Er gliedert sich in fünf Fach­bereiche und beschäftigt über 60 Mitarbeitende. Im Geschäfts­bereich werden alle Geschäfts­vorfälle buch­halterisch und kosten­rechne... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

Candis-logo-black-beige.png

Effizienter, schneller, intuitiver: das Rechnungsmanagement mit Candis 
Vom automatischen Rechnungseingang, über reibungslose Freigabeprozesse und ein GoBD-konformes Rechnungsarchiv zur nahtlosen Übertragung in die Buchhaltung – mit Candis erleben Sie ein digitalisiertes Rechnungsmanagement, genau nach Ihren Bedürfnissen. Intuitiv und ohne Handbuch. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung