Frage zu Verbuchung von Gewinnrücklagen

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[ geschlossen ] Frage zu Verbuchung von Gewinnrücklagen
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Bearbeitet: Guest - 26.02.2009 09:07:09
Hallo,

es gibt keinen aktiv Posten dem es direkt gegenübergestellt wird.

Du musst das System der Bilanz und GuV im Ganzen betrachten. Ich versuche es mal zu erläutern.
Als erste erfolgte der Verkauf von Waren:

Forderungen an Umsatzerlöse 1000
(Aktiv Bilanz)......(Haben GuV)

Unter der Annahme das es sonst keine Ausgaben in diesen Jahr gab ist somit der Jahresüberschuss ebenfalls 1000. Nun wird im Anschluss das GuV Konto mit dem Eigenkapital verrechnet heirbei sollen dann 50% in die Gewinnrücklagen mit verbucht werden. Somit ergibt sich folgender Buchungssatz:

Jahresüberschuss 1000 an Eigenkapital 500
(Soll GuV).........................(Passiv Bilanz)
........................................Gewinnrücklagen 500
.........................................(Passiv Bilanz)

Je nach Gesellschaftsform kann das Eigenkapital Konto unterschiedlich aussehen. Zum Beispiel, wenn kein Gewinnverwendungsbeschluss vorgenommen wird und es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, wird in der Regel an Gewinnvortrag gebucht, da in diesen Fall das Eigenkapitalkonto nicht einzeln vorliegt, sondern in gez. Kapital, Gewinnvortrag und div. Rücklagen aufgeteilt ist.

Somit sind alle Konten wieder ausgeglichen und es kommt zu keinen Überbeständen.
Einen negativen Cash-Effekt gibt es eigentlich nicht. Da die Passivseite der Bilanz eher die Finanzierung des Unternehmens darstellt und die Aktivseite die Verwendung der Mittel.

Ich hoffe, ich konnte es verständlich erklären.

Gruß Reaper
Hallo strategist,

da es sich um einen Passivtausch handelt, musst du auf der Aktivseite nichts ausgleichen.
Der Gewinnvortrag wandert in die Gewinnrücklage!

:)
Hallo Ihr beiden,

vielen Dank für Eure Antworten!

Viele Grüße,
strategist
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