IFRS for SME - Anwendungsbereich immaterielle Vermögenswerte

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
IFRS for SME - Anwendungsbereich immaterielle Vermögenswerte, Abgrenzung des Anwenungsbereiches
Hallo!

Ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen, irgendwie bin ich gerade etwas verwirrt. und zwar geht es um folgendes:

ich versuche die unterschiede zwischen dem IFRS for sme und den IFRS in bezug auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte herauszufinden.

Nun bezüglich des Anwendungsbereiches: in den full IFRS steht im IAS 16 (bzw IAS 38) jeweils die "Ausschlussregel", also wonach sachanlagen bzw. immaterielle VW, wenn ein anderer Standard eine andere Behandlung erfordert, sie nach diesen behandlet werden. Zusäztlich werden dann eben noch Bsp. aufgelistet.

Im IFRS-SME ist gibt es diese "Ausschlussregel" jedoch nicht. im IFRS-SME 18 (intangibles) werden bspw nur 4 Sachverhalte explizit ausgeschlossen. (goodwill, zum verkauf im normalen geschäftsgang gehlatene immat. VW,...)

Jetzt frage ich mich, wieso ist das so??bzw. wie kann ich das begründen?? denn gemeint ist es ja wahrscheinlcih genauso wie in den full ifrs - also mit auscschlussregel - stimmts?

ich wäre euch echt für jeden denkanstoss dankbar...irgendwie "steh ich da grad auf der leitung" denke ich:-)

danke
Hallo,

Nun ich denke einfach mal, dass dies dadurch kommt einfachere Regelungen zu schaffen für den Mittelstand mit den SMEs.
Es wird ja somit etwas konkreter geregelt als der Verweis auf andere Vorschriften.

Aber vielleicht ist das auch zu einfach gedacht... ?

Gruß


Maik
Bearbeitet: sroko - 20.08.2011 19:59:42
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo

vielen dank erst mal für deinen beitrag.

also denkst du dass die "ausschlussregel" bewusst weggelassen wurde, dh. dass es auch so gemeint ist, dass bspw. bei den immateriellen Vermögenswerten im ifrs-sme nur die 4 sachverhalte ausgeschlossen sind? (also bspw. goodwill, zum verkauf im normalen geschäftsgang gehaltene VW,...)

dieser meinung wäre mein prof. nämlich auch.... aber  was ist dann mit den leasinverhältnissen? für die gibt es ja einen eignene standard (auch im ifrs-sme). dh. wenn ein immaterieller vw geleast wird müsste es doch so sein, dass das eben in den "leasing- standard" fällt?(meiner meinung nach). - da die leasinverhältnisse aber nicht unter den 4 explizit aufgezählten sachverhalten sind, wäre es ja doch nicht so??

ich hoffe es ist einigermaßen verständlich worauf ich hinaus will bzw. wo mein verständnisproblem liegt *g*

danke
Sind die Ausschüsse nicht dies was nicht möglich ist ?
Wenn ich mich recht entsinne dürfen doch auch  selbstgeschaffene immatrielle WG dem SME nicht
aktiviert werden, aber gemäß HGB und IFRS schon.

Also ich bin jetzt kein IFRS/SME Experte, aber ich denke einfach das man diese zwei IFRS und die SMEs getrennt
betrachten sollte.

Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 21.08.2011 18:08:27
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
nein die im IFRS-SME 18.1 und IFRS-SME 18.3 genannten Sachverhalte sind eben solche die nicht im IFRS 18 geregelt sind sondern in einem anderen Abschnitt des IFRS-SME. Die Frage ist eben ob wiklich NUR die EXPLIZIT aufgezählten woanders geregelt sind oder eben daneben auch noch andere (aufgrund der ausschlussregel die eben nicht dasteht - aber die ich halt interpretieren würde, da es ja unlogisch ist, dass nur die aufgezählten ausgeschlossen sind)

ja daneben gibt es natürlich noch "richtige" ausschlüsse - also wie bspw. selbst erstelle VW - aber die dürfen ja garn nicht aktiviert werden - die frage ob sie wonaders geregelt sind oder so...stellt sich ja gar nicht...also um die selbst erstellten gehts mir gar nicht!

Danke!

lg
Hallo Verena,

das mit den selbstgeschaffenen immatriellen WG habe ich nur angebracht um dir aufzuzeigen, dass es eben neben vielen Gemeinsamkeiten auch viele Vereinfachungen und Unterschiede gibt.

Wenn du einfach deine IFRS Kenntnisse einfach mal "vergisst", kommt es dir vielleicht gar nicht mehr so komisch vor.

Ich mach es beim lesen von Gesetzestexten etc. immer so das ich es nur genauso nehme wie es geschrieben steht und nichts dazu interpretiere, das geht dann meist in die "Hose"

Ich zitiere dich mal:

Jetzt frage ich mich, wieso ist das so??bzw. wie kann ich das begründen?? denn gemeint ist es ja wahrscheinlcih genauso wie in den full ifrs - also mit auscschlussregel - stimmts?

Ich sag jetzt einfach mal --> nein, denn sonst würds dort stehen  ;)

Ich meine du verstehst ja die Regelung und hast auch den Durchblick in den SMEs (bestimmt mehr als ich  :cry:  ), aber versuchst halt etwas hineinzuinterpretieren was nicht da ist.

Ich mach auch mal ein Beispiel:

Wieso darf man in den IFRS-SME die selbstgeschaffenen immatriellen WG nicht aktivieren,
aber gem HGB und IFRS schon, muss das dann ein Schreibfehler sein ??? Oder wie kann man das begründen, ist doch gar nicht aktuell, eher wie früher  ???


Gruß


MAik
Bearbeitet: sroko - 22.08.2011 20:27:27
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Strategiepapier zu einem digitalen Meldesystem: 105 Milliarden Euro Effizienzpotenzial Strategiepapier zu einem digitalen Meldesystem: 105 Milliarden Euro Effizienzpotenzial Der Verband elektronische Rechnung (VeR) hat sein neues Strategiepapier "Effiziente Umsetzung des Meldesystems" veröffentlicht. Darin zeigt der Expertenverband der deutschen E-Invoicing-Branche, wie ein......

BFH-Urteil: Keine Entschädigung für ein unangemessenes langes Gerichtsverfahren, wenn dieses wegen eines Musterverfahrens vor dem BFH ruhte BFH-Urteil: Keine Entschädigung für ein unangemessenes langes Gerichtsverfahren, wenn dieses wegen eines Musterverfahrens vor dem BFH ruhte "Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt", heißt es in § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz).......

BFH-Urteil: Für die Grunderwerbsteuer ist die zivilrechtliche Beteiligung an einer Personengesellschaft entscheidend BFH-Urteil: Für die Grunderwerbsteuer ist die zivilrechtliche Beteiligung an einer Personengesellschaft entscheidend Gehen die Anteile an einer Personengesellschaft auf neue Gesellschafter über, dann gilt dies nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) als Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft......


Aktuelle Stellenangebote


Financial Controller (m/w/d) Ihre Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben ......

Steuerberater/in- Steuerfachwirt/in (m/w/d) Für unseren erfolgreichen Gastronomiebetrieb suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Steuerberater/inund/oder Steuerfachwirt/in, die/der direkt in unserem Unternehmen angestellt ist und unsere......

Werkscontroller (m/w/d) Werden auch Sie Teil eines engagierten und zukunftsorientierten Teams. Denn mit uns geht es steil bergauf! Die Kässbohrer Geländefahrzeug AG ist weltweit der führende Anbieter von Geländefahrzeugen fü......

Mitarbeiter*in für die Debitorenbuchhaltung Das Team der Finanz­buchhaltung im Geschäfts­bereich Finanzen kümmert sich um alle Prozesse und Themen, die im Rahmen der kaufmännischen Buchführung unter Nutzung von SAP anfallen (Debitorenbuchha......

Controller (m/w/d) für Förder- und Innovationsprojekte Gestalte mit uns die Zukunft der Halb­leiter­techno­logie und starte Deine Karriere bei Siltronic! Siltronic ist einer der welt­weit größten Her­steller für Wafer aus Reinst­silizium und Partner viele......

Sachbearbeiter*in Buchhaltung (m/w/d) Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg ist eine der weltweit führenden Institutionen für die rechtsvergleichende Grundlagen­forschung auf den Gebieten des......

kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung (m/w/d)
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg ist eine der weltweit führenden Institutionen für die rechtsvergleichende Grundlagen­forschung auf den Gebieten des ausländischen und internationalen Privatrechts. Hierfür haben wir die Rechtsordnungen der Welt i... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung Buchhaltung – „Allround-Talent“ (w/m/d)
Die Verwaltung des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik (MPE), des Max-Planck-Instituts für Astrophysik (MPA) und der Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) ist eine zentrale Service­einrichtung und betreut rund 650 Instituts­angehörige. Die gemein­sa... Mehr Infos >>

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) für Nebenkostenabrechnungen & Vertragsmanagement
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Financial Controller (m/w/d)
Ihre Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben und 63 Fabriken in 40 Ländern bieten wir unseren Kunden eine breite Palette an un­verwechsel­bare... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung in Voll- oder Teilzeit
Wir, das Max-Planck-Institut für medizinische Forschung, sind eines von 85 Instituten und Forschungs­stellen der Max-Planck-Gesell­schaft (MPG) zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der medizinischen Grundlagen­forschung. Gegenwärtig beschäftigen wir rund 270 M... Mehr Infos >>

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) in Voll-/ Teilzeit
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Senior Finanzbuchhalter (m/w/d)
Seit Generationen kümmert sich BRUNATA-METRONA München um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stelle... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

Berechnung der Abschreibungen in Excel

56588746_Smarterpix_VH_studio_290px (1).png
Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist in diesem Tool übersichtlich nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden für jedes Jahr automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr angewendet werden.

Jetzt hier für 29,50 EUR downloaden!

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel- Betriebskostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung_Henke_290px.png
Mit diesem Nebenkosten- und Betriebskostenabrechner für Excel erstellst du deine Nebenkostenabrechnung strukturiert, nachvollziehbar und übersichtlich – ohne komplizierte Vorlagen oder manuelle Rechnerei. Ideal für private Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern..

Jetzt hier für 24,90 EUR downloaden!
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>