IFRS for SME - Anwendungsbereich immaterielle Vermögenswerte

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IFRS for SME - Anwendungsbereich immaterielle Vermögenswerte, Abgrenzung des Anwenungsbereiches
Hallo!

Ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen, irgendwie bin ich gerade etwas verwirrt. und zwar geht es um folgendes:

ich versuche die unterschiede zwischen dem IFRS for sme und den IFRS in bezug auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte herauszufinden.

Nun bezüglich des Anwendungsbereiches: in den full IFRS steht im IAS 16 (bzw IAS 38) jeweils die "Ausschlussregel", also wonach sachanlagen bzw. immaterielle VW, wenn ein anderer Standard eine andere Behandlung erfordert, sie nach diesen behandlet werden. Zusäztlich werden dann eben noch Bsp. aufgelistet.

Im IFRS-SME ist gibt es diese "Ausschlussregel" jedoch nicht. im IFRS-SME 18 (intangibles) werden bspw nur 4 Sachverhalte explizit ausgeschlossen. (goodwill, zum verkauf im normalen geschäftsgang gehlatene immat. VW,...)

Jetzt frage ich mich, wieso ist das so??bzw. wie kann ich das begründen?? denn gemeint ist es ja wahrscheinlcih genauso wie in den full ifrs - also mit auscschlussregel - stimmts?

ich wäre euch echt für jeden denkanstoss dankbar...irgendwie "steh ich da grad auf der leitung" denke ich:-)

danke
Hallo,

Nun ich denke einfach mal, dass dies dadurch kommt einfachere Regelungen zu schaffen für den Mittelstand mit den SMEs.
Es wird ja somit etwas konkreter geregelt als der Verweis auf andere Vorschriften.

Aber vielleicht ist das auch zu einfach gedacht... ?

Gruß


Maik
Bearbeitet: sroko - 20.08.2011 19:59:42
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
Hallo

vielen dank erst mal für deinen beitrag.

also denkst du dass die "ausschlussregel" bewusst weggelassen wurde, dh. dass es auch so gemeint ist, dass bspw. bei den immateriellen Vermögenswerten im ifrs-sme nur die 4 sachverhalte ausgeschlossen sind? (also bspw. goodwill, zum verkauf im normalen geschäftsgang gehaltene VW,...)

dieser meinung wäre mein prof. nämlich auch.... aber was ist dann mit den leasinverhältnissen? für die gibt es ja einen eignene standard (auch im ifrs-sme). dh. wenn ein immaterieller vw geleast wird müsste es doch so sein, dass das eben in den "leasing- standard" fällt?(meiner meinung nach). - da die leasinverhältnisse aber nicht unter den 4 explizit aufgezählten sachverhalten sind, wäre es ja doch nicht so??

ich hoffe es ist einigermaßen verständlich worauf ich hinaus will bzw. wo mein verständnisproblem liegt *g*

danke
Sind die Ausschüsse nicht dies was nicht möglich ist ?
Wenn ich mich recht entsinne dürfen doch auch selbstgeschaffene immatrielle WG dem SME nicht
aktiviert werden, aber gemäß HGB und IFRS schon.

Also ich bin jetzt kein IFRS/SME Experte, aber ich denke einfach das man diese zwei IFRS und die SMEs getrennt
betrachten sollte.

Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 21.08.2011 18:08:27
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
nein die im IFRS-SME 18.1 und IFRS-SME 18.3 genannten Sachverhalte sind eben solche die nicht im IFRS 18 geregelt sind sondern in einem anderen Abschnitt des IFRS-SME. Die Frage ist eben ob wiklich NUR die EXPLIZIT aufgezählten woanders geregelt sind oder eben daneben auch noch andere (aufgrund der ausschlussregel die eben nicht dasteht - aber die ich halt interpretieren würde, da es ja unlogisch ist, dass nur die aufgezählten ausgeschlossen sind)

ja daneben gibt es natürlich noch "richtige" ausschlüsse - also wie bspw. selbst erstelle VW - aber die dürfen ja garn nicht aktiviert werden - die frage ob sie wonaders geregelt sind oder so...stellt sich ja gar nicht...also um die selbst erstellten gehts mir gar nicht!

Danke!

lg
Hallo Verena,

das mit den selbstgeschaffenen immatriellen WG habe ich nur angebracht um dir aufzuzeigen, dass es eben neben vielen Gemeinsamkeiten auch viele Vereinfachungen und Unterschiede gibt.

Wenn du einfach deine IFRS Kenntnisse einfach mal "vergisst", kommt es dir vielleicht gar nicht mehr so komisch vor.

Ich mach es beim lesen von Gesetzestexten etc. immer so das ich es nur genauso nehme wie es geschrieben steht und nichts dazu interpretiere, das geht dann meist in die "Hose"

Ich zitiere dich mal:

Jetzt frage ich mich, wieso ist das so??bzw. wie kann ich das begründen?? denn gemeint ist es ja wahrscheinlcih genauso wie in den full ifrs - also mit auscschlussregel - stimmts?

Ich sag jetzt einfach mal --> nein, denn sonst würds dort stehen smile;)

Ich meine du verstehst ja die Regelung und hast auch den Durchblick in den SMEs (bestimmt mehr als ich smile:cry: ), aber versuchst halt etwas hineinzuinterpretieren was nicht da ist.

Ich mach auch mal ein Beispiel:

Wieso darf man in den IFRS-SME die selbstgeschaffenen immatriellen WG nicht aktivieren,
aber gem HGB und IFRS schon, muss das dann ein Schreibfehler sein ??? Oder wie kann man das begründen, ist doch gar nicht aktuell, eher wie früher ???


Gruß


MAik
Bearbeitet: sroko - 22.08.2011 20:27:27
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
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