Einkommenssteuererklärung

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Einkommenssteuererklärung, Arbeitszimmer
Sitze mal wieder vo einem Problem.... wenn ich das Wort schon höre (Abschreibung) gggrrrhhhh.
Nun ich sitze über der Steuererklärung und wollte ein Arbeitszimmer mit aufnehmen. Nun  habe ich damit angefangen und dann frägt mich das Programm, wie ich das Zimmer abschreiben will... Muß ich das abschreiben? Wie berechne ich das???
Hallo Rosenhexe,

beim Arbeitszimmer könne 3 Fälle unterschieden werden.

1. das Abzugsverbot = Gilt erstmal grundsätzlich
2. der beschränkte Abzug bis 1.250 € (Es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung z.B Lehrer der die Hausaufgabe zuhaus korrigiert und in der SChule kein eigenes Büro dafür hat)

3. der unbeschränkte Abzug (hier muss auch im Gegensatz zum Lehrer der IN der Schule unterrichtet, auch die Tätigkeit zumindest   im bei Gesamtbetrachtung  von diesem Büro aus getan werden)

Die Aufwendungen beziehen sich auf den Raum Miete/Tapete/ Heizung/ Strom etc und nicht auf die Arbeitsmittel z.B Computer/ Stuhl dazu.

siehe auch BMF v. 02.03.2011

http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlich­ungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/033__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 30.08.2011 22:07:17
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Vielen Dank  :wink1:
Und das gilt denke ich für alle Abschreibungen. Also auch Display Systeme, PC und Co. Denn du meintest ja, du arbeitest im Büro. Das wiederum bedeutet, dass es bei dir auf den dritten Punkt zutrifft. Wobei ich derzeit ein ähnliches Problem habe. Ich arbeite nämlich komplett zuhause und nutze meine Räumlichkeiten auch privat. Aber das ist wieder eine andere Geschichte. Habe mir nur Displaysysteme von Sachsenfahnen und co in die Wohnung gestellt und Vorhänge werden auch mit Logo bedruckt. Dann kann man nichts schief machen...Vorsicht vor Nachsicht!
Bearbeitet: Moritz12 - 01.07.2013 19:34:51
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