Ich schildere vielleicht kurz meine Situation: Ich wohne derzeit noch zu hause, bin unter 25 und Azubi. Nebenzu spiele ich als gemeldeter Musiker in einer Band.
So, nun bekommen meine Eltern kein Kindergeld mehr, da ich knapp 800 Euro zu viel verdiene.
Jetzt bin ich wie wild am Belege zusammensuchen um auf die fehlenden 800 Euro Aufwendungen zu kommen.
Jetzt meine Frage: Ich weiß, dass Geringwertige Wirtschaftsgüter (<150€) sofort abgeschrieben werden können. Unter den Voraussetzungen: Eigenständig nutzbar, beweglich,abnutzbar etc.pp.
Wie ist das im Falle eines Heim-Übungsverstärkers (ich spiele E-Bass in dieser Band)? ich vermute fast, dass er nicht auf einmal abzuschreiben ist, da nicht selbstständig nutzbar, oder?
Bei einem Gitarrenkoffer sieht das jedoch anders aus: Dieser ist beweglich, selbstständig (Die Funktion des Koffers ist den Inhalt zu schützen. Das funktioniert unabhängig davon, ob sich etwas darin befindet oder was sich darin befindet) nutzbar, abnutzbar etc. Wenn ich also vor hätte meine ganzen Bässe und Gitarren mit Koffer zu versorgen damit sie beim Gig nicht kaputt gehen, könnte ich die Koffer doch jeweils als GWG abschreiben. Was meint ihr?
Diverse akustische Musikinstrumente (Akustik-Gitarre, Mundharmonika, Tamborin) die noch unter 150 Euro Anschaffungskosten liegen kann ich auch auf einmal abschreiben, nicht wahr?
Und nun das wichtigste: Die Saiten und Plektrums . Als Bassist sind meine Saiten die ich bei den Auftritten verbrauche relativ teuer (2-3 Auftritte hält ein Satz Saiten ca. durch / 1 Satz = 30-40 €) und Plektrums (die Blättchen zum spielen) verbraucht man auch gut 2,3 am Abend. Kann ich mich nun mit 4,5 Pack Saiten und einem 100er Pack Pleks eindecken und diese als Aufwand verbuchen? Wie genau ist der Begriff hierfür?
Wäre super wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
MfG,
SenorGomez