Musiker sucht Rat

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[ geschlossen ] Musiker sucht Rat
Hallo zusammen!

Ich schildere vielleicht kurz meine Situation: Ich wohne derzeit noch zu hause, bin unter 25 und Azubi. Nebenzu spiele ich als gemeldeter Musiker in einer Band.
So, nun bekommen meine Eltern kein Kindergeld mehr, da ich knapp 800 Euro zu viel verdiene.

Jetzt bin ich wie wild am Belege zusammensuchen um auf die fehlenden 800 Euro Aufwendungen zu kommen.

Jetzt meine Frage: Ich weiß, dass Geringwertige Wirtschaftsgüter (<150€) sofort abgeschrieben werden können. Unter den Voraussetzungen: Eigenständig nutzbar, beweglich,abnutzbar etc.pp.
Wie ist das im Falle eines Heim-Übungsverstärkers (ich spiele E-Bass in dieser Band)? ich vermute fast, dass er nicht auf einmal abzuschreiben ist, da nicht selbstständig nutzbar, oder?
Bei einem Gitarrenkoffer sieht das jedoch anders aus: Dieser ist beweglich, selbstständig (Die Funktion des Koffers ist den Inhalt zu schützen. Das funktioniert unabhängig davon, ob sich etwas darin befindet oder was sich darin befindet) nutzbar, abnutzbar etc. Wenn ich also vor hätte meine ganzen Bässe und Gitarren mit Koffer zu versorgen damit sie beim Gig nicht kaputt gehen, könnte ich die Koffer doch jeweils als GWG abschreiben. Was meint ihr?

Diverse akustische Musikinstrumente (Akustik-Gitarre, Mundharmonika, Tamborin) die noch unter 150 Euro Anschaffungskosten liegen kann ich auch auf einmal abschreiben, nicht wahr?

Und nun das wichtigste: Die Saiten und Plektrums . Als Bassist sind meine Saiten die ich bei den Auftritten verbrauche relativ teuer (2-3 Auftritte hält ein Satz Saiten ca. durch / 1 Satz = 30-40 €) und Plektrums (die Blättchen zum spielen) verbraucht man auch gut 2,3 am Abend. Kann ich mich nun mit 4,5 Pack Saiten und einem 100er Pack Pleks eindecken und diese als Aufwand verbuchen? Wie genau ist der Begriff hierfür?

Wäre super wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

MfG,

SenorGomez
Hallo,

würde das eigentlich alles genauso sehen wie du. Den Verstärker als eigenständig nutzbar zu definieren wäre problematisch, mit dem Koffer sollte es gehen. Das Verbrauchsmaterial kann als Sofortaufwand angesetzt werden. In der Anlage EÜR müsste es in Zeile 51 "Übrige Betriebsausgaben".
Für die 150-Euro-Grenze gilt übrigens immer der Nettobetrag, auch wenn man nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, also dann bis 178,50 Euro wenn 19% enthalten sind.
Danke für deine schnelle Antwort: Ein Bandkollege (Anlage-Buchhalter von Beruf) meinte, man könnte es sogar probieren, und je nach Laune des Sachbearbeiters oder Fachkenntnis würde er tippen, dass das zu 90% durchgeht mit dem Bassamp. Aber will mal nichts riskieren, außerdem solls ja im legalen Rahmen bleiben.

Zum Netto-Brutto Thema: Ich kann auf gut deutsch einen Bass-Koffer für <178,50 kaufen, und diesen sofort absetzen? Das macht das ganze natürlich erheblich einfacher...

Vielen Dank schonmal, falls noch jemand Tipps oder Anregungen hat, immer her damit :-)
Ach ja, was mir eben noch einfiel:

Ich bin ja als Freiberuflicher Musiker tätig. Also Kleingewerbe angemeldet. Tatsächlich spiele ich Bass (Vertraglich bin ich "Bassist" einer Band).

Meint ihr, es ist ein Problem fürs FA wenn ich mir jetzt zum Beispiel diverse Musikinstrumente ( Einsteiger-Trompete, Mundharmonika, Tamborin) kaufe und als GWG absetze? Rein praktisch gesehen tragen diese momentan nicht zu meinem Bezug durch die Musikertätigkeit bei. Aber als freiberuflicher Musiker kann ich mich ja auch auf andere Instrumente richten, auch wenn daraus noch kein tatsächlicher Bezug entsteht, oder?

Ein Unternehmen, welches Geld in eine Maschine steckt, kann diese ja auch Abschreiben. Ob diese nun in der Ecke steht, oder voll läuft, ist dem FA ja egal.

Sehe ich das so richtig?
Hallo SenorGommez,

prinzipiell sind nur Aufw. absetzbar, die auch für betriebl. Zwecke verwendet werden bzw. angeschafft werden, dann ist es im nachhinein egal ob sie genutzt werden oder unvorhergesehen doch nicht mehr benötigt werden, solange sie dann nicht Privat verwendet werden.

Aber Anmeldung als Freiberufl. Musiker und der Kauf von Musikinstrumenten, das wird kein FA weiter untersuchen wollen. :wink:


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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