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mbissette schreibt: Wie sieht die Buchung dann für Freiberufler in Deutschland aus? Fremdarbeiten an Kreditor?? |
Richtig, in D nimmst du diese Buchung, je nachdem ob der Freiberufler Ust. ausweist oder nicht das entspr. Kto. mit oder ohne Ust/Vst.
Bei ausl. Freiberuflern muss die Ust. in D abgeführt werden.
Wie passiert das?
Ganz einfach, man hat eine umkehr der Steuerschuldnerschaft eingeführt, so das nicht der ausl. freiberufl. die Steuern bezahlt sondern die Firma in D, weils vom ablauf einfacher ist wenn es eine Inländische Firma übernimmt.
Wenn deine Firma nicht Ust.-Pflichtig ist, dann bezahlst du diese Steuer hier und das wars.
Wenn deine Firma Ust-Pflichtig ist, dann holst du dir den selben Betrag als Vst. wieder. (wird durch die Buchung Vst an Ust erzeugt)
Hoffe nun wirds klarer.
Gruß
Andreas