habe ein kleines Problem beim Buchen der Gewinnausschüttung aus der
GmbH an die Gesellschafter.
Ich hätte das mal im SKR04 7000 an 1800 (oder umgekehrt) gebucht.(?)
Und jetzt kommts. Fürs Finanzamt gibt es eine Anmeldung des Kapital-
ertrags. Wenn ich das richtig verstanden habe gilt doch für 2009 das
Halbeinkünfteverfahren. D.h. die Ausschüttung wird mit dem
auch der Körperschaftsteuer unterworfen. Der Gesellschafter muss das, die
Hälfte der Ausschüttung, dann aber beim Finanzamt als Kapitalertrag anmelden
oder? Habe ich das richtig verstanden?
Und wann muss der Gesellschafter das beim Finanzamt anmelden, da bei dem
Anmeldeformular auch der Monat angegeben werden kann?
Kann mir einer von Euch Profis dabei bitte helfen?
Danke.
Gruss,
Bucher1