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Buchi quote: Hallo,
ich denke, dass ein Geschenk nicht aktiviert werden kann. Es gilt das Realisationsprinzip - Stille Reserven können erst bei Realisierung/Verkauf offen gelegt werden.
Warum soll der PC unbedingt altiviert werden? Wahrscheinlich um bei einer Inventur mit berücksichtigt zu werden oder? :wink: ....
Gruß, Buchi |
Das verstehe ich nicht ganz.
Die Abschreibungen stellen doch das (Teil-) Vermögen des Unternehmens dar und tauchen in der Bilanz auch an entsprechender Stelle auf.
Nehmen wir nun mal an, der *geschenkte* Computer wäre eine Maschine von hohem Wert, z.Bsp. 100 TEUR. Es macht doch keinen Sinn, solch einen rechtmäßig erworbenen (Vermögens-)Gewinn des Unternehmens quasi zu "verschweigen".
Also ich sehe in der Aktivierung von Abschreibungen auch die Darstellung von Betriebsvermögen. Bei immateriellen Gütern beispielsweise (Patente, Marken usw.) wird zZt. diskutiert ob man zukünftig in Deutschland deren Aktivierung auch zulassen sollte, wenn diese nicht von dritten dazugekauft wurden.
Also, wie sieht es aus mit materiellen Gütern, die dem Unternehmen ohne Geldleistung zukommen, und den Unternehmenswert erhöhen ?